Urheberrechtsgesetz passiert Nationalrat
Die Novelle des Urheberrechtsgesetzes ist am Dienstagabend im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ abgesegnet worden.
Wie erwartet, wurden an der zuletzt von Seiten der Industrie, der Konsumentenschützer und der Künstler scharf kritisierten Novelle keine entscheidenden Änderungen mehr vorgenommen.
Einzig ein Passus, der für Proteste bei den heimischen Verlegern gesorgt hatte, wurde mit einem Abänderungsantrag der Koalition entschärft.
Geändert wurden am Dienstag nur die "erläuternden Bemerkungen" zum Gesetzestext. War die Vervielfältigung von Zeitungsartikeln durch Scannen eigentlich erlaubt, ist das Kopieren in der endgültigen Fassung nur noch analog gestattet.
Urheberrechtsgesetz-Novelle 2003 [pdf]Kopierschutz und Privatkopie
Das viel diskutierte Recht auf eine Privatkopie wird im neuen Urheberrechtsgesetz zwar bestätigt, doch das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen ist künftig verboten.
Verboten ist insbesondere der Einsatz von Umgehungstools, nicht aber deren bloßer Besitz.
Raubkopierern droht bei derartigen Verfehlungen neben zivilrechtlichen Ansprüchen auch strafrechtlich eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagsätzen.
Will man sein Recht auf Privatkopie ausüben, bleibt einem also nur noch das analoge Kopieren mit einfacher Geschwindigkeit über die [digitalen] Aus- und Eingänge.
Tritt am 1. Juli in Kraft
Mit dem In-Kraft-Treten der Novelle am 1. Juli 2003 ist
Österreich der Vorgabe der EU-Richtlinie 2001/29/EG gefolgt. Zum
eigentlich festgesetzten Stichtag [22. Dezember 2002] hatten nur
zwei der 15 Länder die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt
[Dänemark und Griechenland].
Analyse: Die Knackpunkte der Copyright-Novelle
Professionelle Piraterie einschränken
Die Novelle soll das Überhandnehmen der Vervielfältigung von Musik und anderen geschützten Werken verhindern.
Laut dem Verband der österreichischen Musikwirtschaft [IFPI] wurden allein im Jahr 2002 in Österreich 24 Millionen CDs selbst gebrannt. Daneben wurden nur 18,9 Mio. Original-CDs in den Geschäften gekauft.
Doch ob die Verschärfung des Urheberrechts gewerbliche Raubkopierer in großem Stil, die Gesetzgeber und Unterhaltungsindustrie in erster Linie ansprechen wollen, künftig davon abhalten kann, ihre bereits bisher illegale Tätigkeit nun wegen der neuen Gesetze nicht mehr weiter auszuüben, bleibt mehr als fraglich.