Kampagne gegen Flugdatenweitergabe
Europäische Datenschutz- und Bürgerrechtsgruppen haben eine Kampagne "gegen die illegale Übermittlung von Daten europäischer Flugzeugreisenden in die USA" gestartet.
Der Dachverband "European Digital Rights" [EDRi] bietet dazu Vorlagen an, die Flugreisende an die Luftfahrtgesellschaften und ihre nationalen Datenschutzbeauftragten senden können.
Seit rund zwei Monaten müssen zunächst fünf europäische Luftlinien der US-Einwanderungsbehörde Zugriff auf ihre Passagierdaten gewähren. Verweigern sie das, droht ihnen ein Entzug der Landegenehmigungen.
Ob dieses Vorgehen allerdings auch rechtskonform ist, wird sogar innerhalb der EU-Kommission angezweifelt.
Die derzeit betroffenen Linien sind British Airways, Air France, Deutsche Lufthansa, Iberia und KLM.
Vor Klage gegen die EU-KommissionIndividuelle Datenabfrage
Mit den EDRi-Briefen können Flugreisende einerseits ihre persönlichen Daten von den Luftfahrtgesellschaften abfragen und Informationen darüber erhalten, welche ihrer persönlichen Daten in die Vereinigten Staaten gesendet wurden.
Ein anderer Brief ist an die nationalen Datenschutzbeauftragten gerichtet, der diese zur Untersuchung über die Übermittlung der persönlichen Daten drängt.
Die Briefe sind auf den Webseiten von EDRi in acht Sprachen abrufbar.
European Digital RightsProzess noch nicht angeschlossen
Wie der deutsche Chaos Computer Club [CCC, EDRi-Mitglied] mitteilte, beginnen derzeit sowohl die Europäische Kommission als auch das Parlament neue Gespräche mit den Vereinigten Staaten über die Weitergabe der Flugpassagierdaten.
In den obersten Gremien der EU herrscht schon seit geraumer Zeit die Besorgnis, dass der praktisch rechtsfreie Zustand in Bezug auf die Weitergabe von Kundendaten an die USA schwerwiegende Folgen haben könnte.
Der Status quo ist für die Kommission vor allem gefährlich, weil EU-weit bestehende Konsumentenschutzgesetze ein Rücktrittsrecht bei Verträgen vorsehen. Das von offiziellen Datenschutzbeauftragten intern vernichtend kritisierte Abkommen sei in diesem Punkt "offen illegal", war aus Brüsseler Kreisen zu erfahren.
Wer einen gebuchten Flug storniert - also von einem Vertrag zurücktritt -, für den besteht EU-weit das Recht auf Löschung seiner Daten. Da das Abkommen mit den USA aber vorsieht, dass diese Datensätze bereits bei der Buchung übermittelt werden, ist dieser Datentransfer rechtlich nicht gedeckt.
CCC