Landtag sagt Ja zum Polizei-Trojaner

DEUTSCHLAND
20.12.2006

Das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verabschiedet eine Verfassungsschutznovelle und erlaubt die Online-Durchsuchung von Computern.

Nordrhein-Westfalen hat am Mittwoch die Befugnisse des Landesverfassungsschutzes bei der Überwachung extremistischer Terroristen erweitert.

Mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedete der Düsseldorfer Landtag eine Verfassungsschutznovelle, die es den Verfassungsschützern erlaubt, Comptuer, Telefone und Bankkonten von Extremisten heimlich zu kontrollieren.

Online-Durchsuchung von Computern legitimiert

Damit wird in Nordrhein-Westfalen auch die Online-Durchsuchung von Computern legitimiert, die vor kurzem vom deutschen Bundesgerichtshof [BGH] als illegal erklärt wurde.

Auch die deutsche Bundesregierung bereitet eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Spionagesoftware in der Ermittlungsarbeit vor.

SPD und Grüne dagegen

SPD und Grüne stimmten gegen die Gesetzesänderung. Sie halten die erweiterten Befugnisse für einen schwerwiegenden Eingriff in Grundrechte.

Bei der Online-Überwachung von Computern verhalten sich die staatlichen Fahnder prinzipiell nicht anders als Hacker und Cyber-Kriminelle, die mit digitalen trojanischen Pferden und anderer Schad-Software in den PC eindringen.

Polizei-Trojaner "sind im Regelfall für handelsübliche Virenscanner unsichtbar, da sie vorab gegen gängige Sicherheitssysteme getestet werden und im Normalfall ausschließlich der Behörde bekannt sind", erklärte der österreichische Sicherheitsexperte Josef Pichlmayr gegenüber ORF.at.

(futurezone | dpa)