Details zur Absetzbarkeit von Breitband
Mit der Steuerreform für 2004 sollen die Kosten für Breitbandanschlüsse absetzbar werden. Damit soll der Kreis der Nutzer dieser Technologie von bisher sechs Prozent der Haushalte und Unternehmen verdoppelt werden.
War ursprünglich die Absetzbarkeit für alle Neukunden ab 1. Juli vorgesehen, wurde dieser Zeitraum nun um zwei Monate erweitert.
Jeder Österreicher, der nach dem 30. April 2003 einen Breitband-Internet-Anschluss einrichten lässt, soll dann die Anschluss- und Grundgebühr als Sonderausgabe von der Steuer absetzen können.
Änderung des EStG 1988 [Breitband siehe Seite acht]Bis Ende 2004 befristet
Die einmaligen Kosten für die erstmalige Einrichtung dürfen bis maximal 50 Euro, die laufenden Grundentgelte bis höchstens 40 Euro monatlich abgesetzt werden.
Die Aktion ist und bleibt allerdings bis Ende 2004 befristet.
UPC will Breitband-Förderung für alleKostenloses Ab- und Anmelden
Die - wenn auch geringfügige - Ausweitung des Zeitraums geschah, nachdem von Seiten der Provider massive Kritik an der Ausschließung bestehender Breitband-Kunden geäußert worden war.
Durch diese Art der "Zweiklassengesellschaft" sei eine "nicht abzuschätzende Welle von Ab- und Neuanmeldungen" zu erwarten, beanstandete etwa UPC Telekabel.
Auf futureZone-Anfrage gaben die österreichischen Provider an, man werde den Kunden bei steuertechnischem Bedarf selbstverständlich ein unterbrechungsfreies Ab- und Anmelden ohne zusätzliche Kosten ermöglichen.
Auch der Begriff "Breitband" wurde nun genauer definiert:
Breitbandtechnik liegt vor, wenn eine physikalische Download-Bandbreite von 250 kBit/Sekunde gegeben ist und ein ständiger Internet-Zugang gegen ein zeitunabhängiges, laufendes Grundentgelt vereinbart ist.