Kartellhüter bei TA-eTel-Deal skeptisch
Der Leiter der Bundeswettwerbsbehörde, Walter Barfuß, will die Übernahme des Festnetz- und Internet-Betreibers eTel durch den Marktführer Telekom Austria [TA] genau prüfen: "Das ist sicher keine Sache, die von vornherein durchgewunken wird."
Angesichts der Größenordnung sei "klar, dass man sich den Deal sehr genau ansehen muss", sagte Barfuß am Mittwochnachmittag.
Die TA hatte ihren eigenen Festnetz-Marktanteil bei Sprachtelefonie zuletzt im Sommer mit 56,3 Prozent und jenen von eTel mit 4,8 Prozent beziffert. Zusammen kommen TA und eTel also auf mehr als 60 Prozent aller Festnetzkunden.
Laut Barfuß hatten die beiden Parteien schon vor der Vertragsunterzeichnung Kontakt mit den Wettbewerbshütern aufgenommen.
Tele2UTA spricht von "Rückschlag"
Nach Meinung des größten TA-Konkurrenten tele2UTA ist fraglich, ob die Übernahme der eTel durch die TA überhaupt genehmigt werden kann.
Die Fusion sei ein "schwerer Rückschlag für die Liberalisierung" und "ein weiterer Schritt in Richtung Re-Monopolisierung zum Nachteil der Kunden". "Die primäre Frage vor der Frage von Auflagen muss sein, ob der Deal in dieser Form überhaupt genehmigbar ist", sagte tele2UTA-Sprecher Martin Halama am Mittwochabend.
Die TA übernimmt den Festnetzanbieter eTel und seine 450 Mitarbeiter für 90 Millionen Euro. Die Marke eTel soll vorerst erhalten bleiben.
Fischer erwartet keine Auflagen
Vorschläge der TA für mögliche Zugeständnisse an die Wettbewerbsbehörde gibt es noch nicht. vorstand Rudolf Fischer hatte betont, er erwarte keine Auflagen für den Deal.
Noch keine formelle Anmeldung
Eine formelle Anmeldung des Deals ist bis dato nicht erfolgt. Das werde - nach weiteren "Prenotifikationsgesprächen" - voraussichtlich bis Mitte Jänner geschehen. Die Bundeswettbewerbsbehörde und der Kartellanwalt haben dann vier Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob sie Auflagen verlangen bzw. ob sie ein vertiefendes Gerichtsverfahren anstreben.
"Bis Mitte Februar wird man wissen, wie der Hase läuft", sagte Barfuß. Kommt es zu einem vertieften Gerichtsverfahren, würde das noch einmal fünf Monate in Anspruch nehmen.
(futurezone | APA)