Street View ruft Datenschützer auf den Plan
Das Abfilmen heimischer Straßenzüge für den Google-Dienst Street View könnte nach Ansicht von Datenschützern eine Flut von Unterlassungsaufforderungen nach sich ziehen. Eine rechtliche Grundlage gibt es dafür - aus der Sicht eines Rechtsanwaltes - allerdings nicht.
Das neueste Google-Tool Street View erregt derzeit international die Gemüter. Während sich in England bereits ziviler Widerstand formiert, herrscht in Österreich (noch) Ruhe, obwohl die Google-Autos schon seit ein paar Tagen unterwegs sind. Mit einem speziellen Kameraaufsatz fotografieren sie Straßenzüge so ab, dass der User später am PC einen kurzen virtuellen Rundgang unternehmen, sich drehen und wenden kann, wie er will. Doch Datenschützer stehen dem Produkt sehr skeptisch gegenüber.
Noch kein Starttermin für Österreich
"Es gibt noch keinen Starttermin für Österreich", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. Wer sich ansehen will, wie Google Street View funktioniert, muss sich derzeit via Google Maps etwa zum Eiffelturm "beamen", denn in Frankreich ist das Tool ebenso schon in Betrieb wie in den USA, Großbritannien, Italien und den Niederlanden.
Oberbeck legt Wert darauf, dass es sich um Fotos handle, nicht um Videos, und dass auf den Schutz der Privatsphäre überaus penibel geachtet werde.
Datenschützer: "Unzulässiger Eingriff"
Genau das zweifelt Hans Zeger von der ARGE Daten an. "Es gibt in Österreich weitreichende Datenschutzbestimmungen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass sich diese mit dem neuen Google-Feature vereinbaren lassen." Denn hierzulande gelte bereits das bloße Fotografieren als unzulässiger Eingriff. "Das wird gerne übersehen", so Zeger.
Oberbeck teilt die Sorgen des Datenschützers nicht. "Wir haben eine Spezialsoftware, die alle Gesichter und Autonummerntafeln verpixelt." Laut Zeger ist genau das aber nicht ausreichend. Er verwies darauf, dass der Fotografierte seine Zustimmung zur Veröffentlichung geben müsse.
Rechtsanwalt: "Unbedenklich"
Rechtsanwalt Ralf D. Pock teilt diese Ansicht von Zeger nicht. "Wenn Gesichter und Autokennzeichnen unkenntlich gemacht werden und kein Zeitbezug zu den aufgenommenen Bildern herstellbar ist, halte ich es aus datenschutzrechtlicher Sicht für unbedenklich", so Pock zu ORF.at. Der Fotografierte würde sich bestenfalls selbst wiedererkennen, wenn das Gesicht am Foto verpixelt sei. Es würden dadurch keine Ansprüche gegenüber Google entstehen, das Foto zu entfernen, meint Pock.
Beschwerden
Google bietet jenen Usern, die sich, ihre Häuser oder Autos nicht so gerne einem Millionenpublikum präsentieren, außerdem die Möglichkeit, eben diesen Umstand zu ändern. Unter "Probleme melden" kann man veranlassen, dass diese oder jene Bilddetails gelöscht werden sollen. Zeger hingegen rät Menschen, die sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, eine schriftliche Unterlassungsaufforderung auszusprechen. Sollte Google nicht darauf reagieren, sei der nächste Schritt eine Unterlassungsklage.
"Kein Grund zur Unruhe"
Für Oberbeck ist das kein Grund zur Unruhe. Er sieht in Google Street View vielmehr ungeahnte Werbemöglichkeiten für das Tourismusland Österreich: "Man kann sich jetzt vorher ansehen, in welchem Wintersportort es einem am besten gefällt." Wann das Land via Straßenansicht virtuell begehbar wird, steht noch nicht fest. Vielleicht geschehe es noch 2009, das sei aber nicht sicher, so Oberbeck. Eventuelle Aufregung in Österreich könnte er jedenfalls nicht nachvollziehen. Denn Norc.at biete exakt denselben Dienst bereits seit einiger Zeit im Internet an.
(APA/futurezone)