Deutsche Bahn verteidigt Vorstand
Suche nach Auftraggeber der Datensammlungen
Die Deutsche Bahn hat Vorwürfe aus dem vorläufigen Untersuchungsbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix zurückgewiesen.
Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" soll Vorstandsmitglied Margret Suckale in einem Fall über Überwachungsmaßnahmen bei einem Mitarbeiter informiert gewesen sein. Diesen Verdacht lege Dix nahe, hieß es. Suckale sei zum fraglichen Zeitpunkt Leiterin der Rechtsabteilung gewesen, die damals unter Einschaltung externer Anwälte eine Detektei mit den Ermittlungen beauftragt haben soll. Suckale war bis 2005 Leiterin der Rechtsabteilung, dann Personalvorstand des Gesamtkonzerns. Für Dix sei kaum vorstellbar, dass die beauftragten Firmen ohne Gesetzesverstöße an die diversen Daten, unter anderem über private Kontobewegungen, gelangt seien, so die Zeitung.
Beweismaterial "über alle Zweifel erhaben"
Die Deutsche Bahn teilte dagegen mit: "Die Unterstellung, der Vorstand habe Firmen beauftragt, gezielt mit rechtlich zweifelhaften Methoden Beweismaterial zu sammeln, ist falsch und an sich absurd, denn es ging der Bahn um Korruptionsbekämpfung." Ziel sei es gewesen, Beweismaterial zu erhalten, das einem Staatsanwalt zur Anzeige vorgelegt werden sollte. Und das müsse über alle rechtlichen Zweifel erhaben sein.
"Weder Frau Suckale noch andere Vorstandsmitglieder haben eine der in der Öffentlichkeit genannten Firmen beauftragt. Und zu keinem Zeitpunkt wurden durch den Vorstand Firmen beauftragt, mit illegalen Mitteln Daten zu erheben", heißt es in der Pressemitteilung der Deutschen Bahn. Suckale sei auch nicht über die Vorgehensweise bei den durchgeführten Ermittlungen der Detektei Argen informiert gewesen. Die Vorwürfe entbehrten einer sachlich fundierten Grundlage. Detailliert wollte der Konzern erst Stellung nehmen, wenn der Bericht der vom Aufsichtsrat beauftragten Ex-Bundesminister Herta Däubler-Gmelin und Gerhart Baum im Mai vorliegt.
Dix hatte dem Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Bahn den 64-seitigen Bericht vergangene Woche übersandt und für eine Stellungnahme eine Frist bis zum 21. April gesetzt.
(Reuters/AP)