EU klagt Österreich wegen Data-Retention

KONTROLLE
15.04.2009

Laut "Presse" will die EU-Kommission Österreich routinemäßig klagen, weil es die EG-Richtlinie zur Data-Retention nicht umgesetzt hat.

Nun droht eine Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH), berichtet die "Presse" (Donnerstag-Ausgabe).

Durch die Vorratsdatenspeicherung sollen die Telefonie- und Internet-Verbindungen aller Bürger sowie deren Handystandortdaten aufgezeichnet werden - also auch die Daten jener, die völlig unbescholten sind. Das soll nach dem Willen der EU-Innenminister zur Bekämpfung schwerer Straftaten aus dem Umfeld der organisierten Kriminalität und des Terrorismus dienen.

Österreich war von der Kommission wegen Nichtumsetzung der 2006 beschlossenen Richtlinie bereits zweimal gemahnt worden. Durch die Klage der EU lasse man sich auch jetzt nicht unter Druck setzen, hieß es auf Anfrage der "Presse" im Infrastrukturministerium. Die Vorratsdatenspeicherung mit ihren gravierenden Auswirkungen auf Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sei viel zu sensibel, um eine Regelung übers Knie zu brechen. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie könne daher erst im Jahr 2010 gerechnet werden, erklärte Ministerin Doris Bures (SPÖ). Derzeit erarbeitet das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte auf Auftrag der Ministerin einen Gesetzesvorschlag zur Umsetzung.

Klage muss nicht schlecht sein

Bereits Bures' Vorgänger, der jetzige Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ), hatte mit der Umsetzung der Richtlinie gewartet, bis der Europäische Gerichtshof anlässlich einer Klage Irlands festgestellte, dass diese auf formal korrektem Weg zustande gekommen war. Eine inhaltliche Prüfung auf die Konformität der Richtlinie mit der Europäischen Menschenrechtskonvention hin fand in besagtem Verfahren aber nicht statt.

Eva Lichtenberger, EU-Abgeordnete der Grünen, empfahl kürzlich auf einer Pressekonferenz Österreich "als Notwehr", die Richtlinie erst gar nicht umzusetzen, denn anlässlich der daraufhin folgenden Klage der Kommission könne eine Prüfung vor dem EuGH auch ergeben, dass die verdachtsunabhängige Speicherung der Kommunikationsdaten aller Menschen in der EU gegen die Grundrechte verstoße und mit dem Recht der Union somit nicht vereinbar sei. Aus Sicht der Gegner der Vorratsdatenspeicherung muss das routinemäßig eingeleitete Verfahren gegen Österreich also nicht unbedingt schlecht sein.

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(APA/futurezone)