FPÖ begrüßt EU-Klage wegen Data-Retention

KONTROLLE
17.04.2009

EuGH soll Vereinbarkeit mit Verfassung klären

In einer Aussendung vom Freitag hat sich Harald Stefan, Verfassungssprecher der FPÖ im Nationalrat, dafür ausgesprochen, es im Fall der Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) auf eine Klage der EU-Kommission ankommen zu lassen.

Österreich droht eine routinemäßige Klage der Kommission, weil die letzten beiden Regierungen (SPÖ/ÖVP) das letzte Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung abgewartet hatten, bevor sie die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht angegangen sind.

Im Rahmen einer solchen Klage könnte vor dem EuGH festgestellt werden, ob die mindestens sechsmonatige verdachtsunabhängige Speicherung sämtlicher Internet- und Telekomverbindungsdaten "mit den nationalen Verfassungsgesetzen vereinbar" sei, so Stefan. Die FPÖ sehe die Vorratsdatenspeicherung als "einen Angriff auf den Datenschutz und die Privatsphäre der unbescholtenen Bürger".

Gesetzesentwurf im Herbst

Die federführende Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) hat sich ebenso wie ihr Vorgänger im Amt, der heutige Bundeskanzler Werner Faymann, wiederholt für eine minimale Umsetzung der Richtlinie ausgesprochen, wobei die Daten für sechs Monate zu Fahndungszwecken bereitgehalten werden sollen. Derzeit arbeitet das Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte im Auftrag der Ministerin an einem Gesetzesentwurf, der im Herbst vorliegen soll.

Auch Eva Lichtenberger, EU-Abgeordnete der Grünen, hat der Regierung kürzlich empfohlen, die Richtlinie nicht umzusetzen, damit der EuGH sie im Rahmen des darauffolgenden Verfahrens auf seine Konformität mit den Grundrechten prüfen könne. Bisher hat der EuGH nur festgestellt, dass die Richtlinie auf formal korrektem Weg zustande gekommen ist.

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