© Screenshot facebook.com; ORF.at , Ansicht des Facebook-Portals

Facebook-Datenschutz: Mitglieder stimmen ab

SOZIALE NETZWERKE
17.04.2009

Das Soziale Netzwerk Facebook macht seine Ankündigung wahr und setzt jetzt auf Mitbestimmung: Aktive Mitglieder können eine Woche lang über die Nutzungsbestimmungen abstimmen. Die wichtigste Änderung: Die Begriffe "unwiderruflich" und "zeitlich unbegrenzt" wurden gestrichen.

Als Alternative zu den bestehenden "Terms of Use" bietet Facebook seinen Nutzern eine neue Version an, die Verbesserungsvorschläge von Mitgliedern berücksichtigt. Das erklärte das US-amerikanische Unternehmen am Freitag in San Francisco.

Änderung: "Unwiderruflich" wird gelöscht

Der wesentliche Unterschied zwischen den derzeitigen Nutzungsbestimmungen und der neu ausgearbeiteten Version hat mit der Lizenz für die Nutzerdaten zu tun: Derzeit gibt der Facebook-Nutzer seine Einwilligung ab, dass seine Inhalte "unwiderruflich, zeitlich unbegrenzt und übertragbar" sind und erlaubt auch das "Weitergeben für kommerzielle, Werbe- oder sonstige Zwecke". In der neuen Regelung kommen die Worte "unwiderruflich" und "zeitlich unbegrenzt" nicht mehr vor. Zwar ist die Lizenz mit dem Löschen des Inhalts oder mit dem Schließen des Benutzerkontos durch den Nutzer bereits bei den alten Nutzungsbestimmungen ausgelaufen, bei den neuen Bestimmungen macht Facebook das jedoch stärker sichtbar. Facebook weist allerdings weiter darauf hin, dass die Inhalte für 90 Tage auf Sicherheitskopien fortbestehen, diese jedoch für andere nicht zugänglich seien.

Inhalte sind weiterhin übertragbar

In der neuen Regelung, erteilt der Nutzer Facebook außerdem weiterhin die Erlaubnis, dass seine Inhalte übertragbar und unterlizensierbar sind. Facebook erklärt das damit, dass diese Rechte nötig seien, um gewisse Serviceleistungen und Funktionen anbieten zu können. Das US-Unternehmen weist außerdem darauf hin, dass durch das Festlegen der Privatsphäre-Einstellungen bestimmte Fotos und Profile nur von Freunden betrachtet werden können.

Erweitert wurde auch der Punkt "Registrierung und Sicherheit". Da heißt es in der neuen Regelung in der deutschen Übersetzung: "Du wirst Facebook nicht verwenden, wenn du ein registrierter Sexualstraftäter bist."

30 Prozent aller aktiven Nutzer müssen abstimmen

Man wolle das Abstimmungsergebnis akzeptieren, wenn sich 30 Prozent der "aktiven Nutzer" beteiligten, teilte das Unternehmen mit. Dazu zählen alle, die sich in den vergangenen 30 Tagen eingeloggt haben. Die Abstimmung endet am 23. April. Facebook will zum Abschluss die Ergebnisse von einem unabhängigen Prüfer bestätigen lassen, damit alles seine Richtigkeit habe, heißt es im Blog. Bisher stimmten 73,51 Prozent für die Einführung der neuen Regelung ab.

Facebook ist mit rund 200 Millionen Mitgliedern nach dem US-Rivalen MySpace der weltweit zweitgrößte Anbieter von Sozialen Netzwerken. Das Unternehmen hatte sich im Februar das Recht sichern wollen, Daten, Fotos und Videos der Nutzer "unwiderruflich" und "zeitlich unbegrenzt" nutzen zu können, auch nach dem Löschen des Inhalts oder des Benutzerprofils. Nach massiven Protesten von Mitgliedern und Datenschützern setzte der Betreiber zunächst die alten Regeln wieder in Kraft.

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(dpa/futurezone)