Verfassungsbeschwerde gegen BKA-Gesetz

KONTROLLE
23.04.2009

Anwälte, Ärzte und Journalisten haben in Deutschland Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das umstrittene BKA-Gesetz eingereicht. Dieses gibt der Bundespolizei umfangreiche Abhörbefugnisse.

Das umstrittene BKA-Gesetz wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Anwälte, Ärzte und Journalisten haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ende vergangenen Jahres beschlossene Gesetz eingereicht, das dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Kompetenzen zur Terrorabwehr einräumt. Auch Bundestagsabgeordnete der Grünen - darunter Renate Künast, Claudia Roth, Jürgen Trittin und Volker Beck - kündigten Verfassungsbeschwerde an. Diese werde in Kürze in Karlsruhe eingereicht, hieß es aus Fraktionskreisen.

Der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Rudolf Baum, einer der Beschwerdeführer, hält das Gesetz in vielen Punkten für verfassungswidrig. Er sprach am Donnerstag von einer schleichenden Erosion der Grundrechte. "Wir erleben eine sicherheitspolitische Aufrüstung ohne Ende", sagte Baum, der bereits erfolgreich gegen ein nordrhein-westfälisches Gesetz zur Online-Durchsuchung geklagt hatte.

Zeugnisverweigerungsrecht fällt

Mit dem Gesetz erhielt das BKA erstmals in seiner Geschichte das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Besonders strittig blieben das nicht absolut geltende Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Anwälte und Journalisten und die Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen.

Nach Ansicht der sechs Beschwerdeführer, unter ihnen Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe, verändert das BKA-Gesetz eine wesentliche Struktur des Grundgesetzes, nämlich die Zuständigkeit der Länder für die polizeiliche Gefahrenabwehr. Das BKA-Gesetz sei keineswegs ein gewöhnliches Polizeigesetz, sagte der Berliner Anwalt Peter Schanz, der neben Baum und Burkhard Hirsch die Beschwerdeführer in Karlsruhe vertritt. Die Kläger monieren eine Verwischung der Zuständigkeit von Polizei und Geheimdiensten und kritisieren ihrer Ansicht nach unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre.

Sicherheit und Freiheit

"Mit der Novelle des BKA-Gesetzes setzt sich der Trend fort, einseitig Sicherheitsbelangen auf Kosten der Freiheit der Bürger den Vorrang zu geben", heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Charakteristisch sei "der mangelhafte Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und damit der sorglose Umgang mit der Menschenwürde".

Anwalt Schantz monierte, dass der Schutz der Berufsgeheimnisträger immer weiter aufgeweicht und ins Ermessen der Behörden gestellt werde. Jürgen Hardt, Vertreter der psychologischen Psychotherapeuten, sagte, er könne seinen Beruf nicht ausüben, "wenn ich nicht absolute Diskretion zusichern kann".

Scharfe Kritik von Journalisten

Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken, sah den Informantenschutz in Gefahr. Ulrich Schellenberg vom Deutschen Anwaltverein nannte die Abgrenzung zwischen Strafverteidigern, die vor Überwachung absolut geschützt sind, und den übrigen Anwälten praxisfern. "Wir haben alle die gleichen Rechte und gleiche Pflichten." "Zeit"-Herausgeber Michael Naumann kritisierte den stetigen Machtzuwachs der Behörden.

Das Bundesinnenministerium reagierte gelassen. Es sei das gute Recht der Kläger, Karlsruhe anzurufen. Das Innenministerium habe aber die Pflicht, terroristische Gefahren abzuwenden. Das Gesetz erfülle die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

(dpa)