ÖH warnt vor Fehlern im Wahlverzeichnis
Die ÖH der Universität Graz hat gemeldet, bei Stichproben zahlreiche Fehler im Wahlverzeichnis zur ÖH-Wahl gefunden zu haben. Die Fehler seien auf das neue zentrale Wahlverzeichnis für das E-Voting-Projekt zurückzuführen, so ein Sprecher der ÖH. Das Wissenschaftsministerium weist darauf hin, dass Fehler auch früher vorgekommen seien. ÖH und Ministerium fordern die Studierenden dazu auf, ihre Daten zu überprüfen.
Am Donnerstag sind die Wählerverzeichnisse für die Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) im Mai ausgeliefert worden. Außerdem können von heute bis zum 30. April alle Studierenden, die am erstmals parallel zur Papierwahl angebotenen E-Voting via Internet teilnehmen wollen, auf der dazu eingerichteten Website überprüfen, ob die Eintragung ins Wählerverzeichnis korrekt ist. Falls das nicht der Fall ist, können sie Einspruch erheben und den Eintrag korrigieren lassen.
Zentralisiertes Verzeichnis
Die ÖH der Uni Graz hat gemeldet, dass das Wählerverzeichnis zahlreiche Fehler aufweise. "In unserer Stichprobe waren 80 Prozent der Datensätze fehlerhaft", so Michael Schöndorfer, stellvertretender Vorsitzender der ÖH an der Uni Graz, gegenüber ORF.at. Die ÖH habe die Datensätze von rund 50 Personen untersucht.
Das Wählerverzeichnis wurde dezentral von den Universitäten erstellt. Diese übermittelten die Daten ans Bundesrechenzentrum, damit für den E-Voting-Prozess ein gemeinsames Verzeichnis vorliegt. Dieser Datenverbund der Universitäten (UDV) biete erstmals eine zentrale Datenbasis für die Abwicklung der ÖH-Wahl, sagte Robert Krimmer, Berater des Wissenschaftsministeriums für das E-Voting-Projekt. Der UDV biete zusätzliche Transparenz, die Daten würden regelmäßig von den Universitäten aktualisiert. Man habe die Universitäten darauf hingewiesen, dass die Daten zum Stichtag aktuell zu halten seien.
Studierende sollen Verzeichnis prüfen
Die ÖH Uni Graz hat festgestellt, dass Studierende beispielsweise Studienrichtungen zugeordnet worden seien, die sie nicht belegt haben oder die an der Uni Graz gar nicht existieren, beispielsweise dem Bauingenieurwesen. Außerdem seien zahlreiche Personen trotz gültiger Zulassung zum Studium nicht im Wählerverzeichnis vorhanden, "darunter auch der Spitzenkandidat einer wahlwerbenden Gruppe", teilte die ÖH mit, die Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) aufforderte, das E-Voting-Projekt als gescheitert abzubrechen. "Die Probleme mit den nicht berechtigt Studierenden wären auch bei einem papierbasierten System aufgetreten", konterte Krimmer.
Schöndorfer empfiehlt den Studierenden, die an der ÖH-Wahl teilnehmen wollen, ihre Daten im Wählerverzeichnis zu überprüfen und bei fehlerhaften Einträgen Einspruch einzulegen. Das Wählerverzeichnis liege eine Woche lang im Sekretariat der Universität auf. Zum formal korrekten Einspruch stelle die ÖH auch auf ihrer Website ein Formular bereit. Sie versuche derzeit auch, in Zusammenarbeit mit dem Ministerium einen Abgleich der Daten vorzunehmen. Dazu benötige sie allerdings die Rohdaten. "Das Verzeichnis liegt uns elektronisch derzeit nur als PDF vor", so Schöndorfer zu ORF.at.
Ministerium rät zur Einsicht
Im Wissenschaftsministerium betonte man, dass die Daten über die Wahlberechtigten von den einzelnen Unis stammten, die diese über den Datenverbund der Universitäten (koordiniert u. a. die Zulassungsinformationen, wenn ein Student an mehreren Unis studiert) übermitteln, von wo die Wahlkommissionen über das Bundesrechenzentrum die Daten abrufen.
Bernhard Varga, Vorsitzender der ÖH-Wahlkommission, betonte, dass die Einsicht in das Wahlverzeichnis genau dafür da sei, eventuelle Mängel zu beheben. Studenten, deren Daten nicht korrekt im Wahlverzeichnis stehen, können bis 30. April Einspruch erheben. Laut Krimmer gab es auch in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit den Wählerverzeichnissen - "nur hat früher niemand hineingeschaut".
Auch Krimmer riet den Studierenden dazu, ihre Daten zu prüfen: "Die Einsichtnahme hat den Sinn und Zweck, die Wählerverzeichnisse durch die Wählerinnen und Wähler zu prüfen. Sollten berechtigte Einwände bestehen, so werden diese im Rahmen des normalen Rechtsweges (Einspruch bei der Wahlkommission und dann Entscheidung durch diese über die Rechtmäßigkeit dessen) durch die Wahlkommissionen bearbeitet und so die die ordnungsgemäße Wahlabwicklung gewährleistet."
(futurezone/Günter Hack/APA)