© APA/Guenter R. Artinger, Wissenschaftsminister Johannes Hahn bei der Stimmabgabe

E-Voting: FPÖ-Studenten ziehen vor VfGH

DEMOKRATIE
28.04.2009

Der Ring Freiheitlicher Studenten zieht vor den Verfassungsgerichtshof, um gegen die E-Voting-Verordnung von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) vorzugehen. Unterstützt wird der RFS dabei vom Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ).

Wie die FPÖ gegenüber ORF.at bereits vergangene Woche angekündigt hat, hat der Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beantragt, die von Wissenschaftsminister Hahn erlassene Verordnung zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe als gesetzeswidrig aufzuheben. RFS-Vorsitzender Philipp Schrangl sehe das Grundrecht auf freie, geheime und persönliche Wahl gefährdet, hieß es am Dienstag in einer Aussendung.

Dass der Antrag noch vor der ÖH-Wahl behandelt werden könnte, ist allerdings für den RFS aufgrund der kurzen Zeitspanne "kaum vorstellbar". Er bereite daher auch eine Anfechtung der Wahl vor, kündigte Schrangl an.

Angriff auf SPÖ

Der RFS wird bei seinem Gang zum VfGH vom Dritten Nationalratspräsidenten Graf unterstützt. "Leider ist hier die SPÖ umgefallen und hat trotz eigener massiver Bedenken mit der ÖVP für E-Voting gestimmt", sagte Graf, der vor kurzem einen Antrag zum Stopp von E-Voting im Wissenschaftsausschuss eingebracht hatte. Somit bleibe nur der Weg zum Verfassungsgericht.

Als Hauptargument sieht der RFS eine Bestimmung in der betreffenden Verordnung. Diese besage, dass Wähler, die ungültige Stimmen abgeben, schriftlich oder telefonisch darauf hingewiesen und zu einer neuerlichen Stimmabgabe aufgefordert werden sollen. Schrangl sieht dadurch den freien Wählerwillen "grob missachtet". Wenn die Stimmen zuordenbar seien, könne außerdem "von einer geheimen Wahl keine Rede mehr sein".

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Ausfallschutz und Anonymität

Robert Krimmer, der vom Wissenschaftsministerium mit der Planung des E-Voting-Systems beauftragt ist, sah im Gespräch mit der APA ein Missverständnis. Die Anonymität sei dadurch überhaupt nicht gefährdet, die Bestimmung diene vielmehr deren Schutz: Sie tritt nur dann in Kraft, wenn weniger als drei Studenten bei einer Studienvertretungswahl ihre Stimmen abgeben.

Dann werden diese Stimmen für ungültig erklärt und die Studenten aufgefordert, nochmals beim "klassischen" Urnengang teilzunehmen. Andernfalls könnte nämlich ihr Wahlverhalten nachvollzogen werden. Jeder Student könne aber weiterhin ungültig wählen, wenn er das wolle, betonte Krimmer.

Bürgerkarte und Koalitionen

Graf fürchtet außerdem um das persönliche Wahlrecht beim Einsatz von Bürgerkarte und dazugehörendem PIN-Code. "Es kann etwa sein, dass jemand unter Druck gesetzt wird oder auch, dass Stimmen ge- oder verkauft werden", so Grafs Befürchtung. "Wir können nicht Grundrechte dem Prestigedenken des Wissenschaftsministers opfern."

Anlässlich der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage Grafs hatte das Wissenschaftsministerium im April bereits gekontert und darauf hingewiesen, dass die FPÖ 2001 in der schwarz-blauen Koalition die Einführung der E-Voting-Option unterstützt habe. Auch die Grünen und deren Studentenorganisation GRAS haben sich wiederholt gegen die Einführung der E-Voting-Option bei der ÖH-Wahl 2009 ausgesprochen.

E-Voting via Internet mit Authentifizierung durch Bürgerkarte wird anlässlich der ÖH-Wahl erstmals als zusätzliche Option zur Papierwahl angeboten. Der E-Voting-Wahlgang wird vom 18. bis 22. Mai stattfinden. Er gilt auch als Test für die Einführung von E-Voting bei Nationalratswahlen.

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(APA/futurezone)