Googles E-Books: Einspruchsfrist verlängert

COPYRIGHT
29.04.2009

Mehr Bedenkzeit für Autoren

Am Dienstag (Ortszeit) hat ein New Yorker Bezirksgericht die Einspruchsfrist für Autoren verlängert, die nicht möchten, dass ihre antiquarischen Werke von Google im Rahmen von dessen Bibliotheks-Scanprojekt im Internet als E-Books angeboten werden. Die Frist läuft nun statt bis zum 5. Mai bis zum 4. September.

Komplizierter Deal

Das Gericht beaufsichtigt die Einigung, die Google 2008 mit dem US-Autorenverband Authors Guild erzielt hat (Google Book Settlement). Der Verband hatte Google geklagt, weil der Internet-Konzern ohne Genehmigung der Urheber Bücher in Bibliotheken eingescannt hatte, um diese dann im Internet über Google Book Search verfügbar zu machen.

Die Übereinkunft regelt bis ins kleinste Detail, was Google mit den gescannten Büchern tun darf. Beispielsweise darf nur ein bestimmter Prozentsatz von Seiten eines Buchs angezeigt werden. Auch die Anhörung, in der das Gericht über die Rechtmäßigkeit der Übereinkunft entscheiden will, ist auf den 7. Oktober verschoben worden.

Google wird durch die Übereinkunft zu einem gigantischen Antiquariat, denn es kann die Digitalisate auch "verkaufen", sprich: an interessierte Kunden lizenzieren. Zur Verteilung der Einnahmen soll eine unabhängige Agentur gegründet werden. Google behält 37 Prozent aus dem Nettoumsatz, den Rest bekommen Verlage und Autoren. Laut einem Artikel des "Wall Street Journal" vom Dienstag untersuchen derzeit Juristen des US-Justizministeriums, ob die Übereinkunft gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.

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(AP/futurezone)