GRAS wird E-Voting vor den VfGH bringen
Mit Unterstützung der Mutterpartei wollen nun auch die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) das auch auf Grundlage des erstmals eingesetzten E-Voting-Systems zustande kommenede Ergebnis der nächsten ÖH-Wahl anfechten. Sie zielen dabei auf die gesetzliche Grundlage der Wahlverordnung von Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) ab.
Auf einer Pressekonferenz am Mittwoch in Wien sprachen sich Sigrid Maurer, Spitzenkandidatin der GRAS, und Daniela Musiol, Verfassungssprecherin der Grünen im Nationalrat, nachdrücklich gegen das geplante E-Voting via Internet anlässlich der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft im Mai aus. Musiol bezeichnete das Projekt als "Alleingang" von Wissenschaftsminister Hahn, der damit ein "Prestigeprojekt" durchsetzen wolle.
Zug durch die Instanzen
Mit Unterstützung Musiols will die GRAS als wahlwerbende Gruppe nach Ende der Papierwahl am 28. Mai an einer Universität - an welcher, wollten die Grünen nicht verraten - die Wahl anfechten, und zwar unabhängig von deren Ergebnis. Sollte die Wahlkommission dem nicht stattgeben, wird die GRAS in nächster Instanz die Wahl vor dem Wissenschaftsministerium anfechten.
"Wir gehen nicht davon aus, dass das Ministerium dem stattgibt", sagte Maurer gegenüber ORF.at. "Wenn es der Anfechtung nicht recht geben wird, dann steht für uns der Weg frei, vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen." Ein entsprechendes Verfahren könne allerdings bis zu zwei Jahre dauern, wenngleich der ehemalige VfGH-Präsident Karl Korinek und sein Nachfolger Gerhart Holzinger sich ebenfalls gegenüber E-Voting ablehnend gezeigt hätten, so Maurer.
Zweifel an RFS-Beschwerde
Die GRAS ist damit nach dem Ring Freiheitlicher Studenten (RFS) die zweite ÖH-Fraktion, die angekündigt hat, vor den VfGH ziehen zu wollen. Der RFS will mit Unterstützung des Dritten Nationalratspräsidenten Martin Graf (FPÖ) gegen E-Voting vorgehen, weil er das freie und geheime Wahlrecht in Gefahr sieht, wie die Fraktion am Dienstag angekündigte.
Musiol und Maurer halten die RFS-Aktion allerdings für "nicht haltbar". "Die RFS bekämpfen nur die Verordnung von Wissenschaftsminister Johannes Hahn, aber nicht die Bestimmung im Hochschülerschaftsgesetz, das der Verordnung zugrunde liegt", so Maurer. "Die Beschwerde der RFS wird nach Ansicht unserer Juristen vom VfGH aufgrund formaler Fehler nicht zugelassen werden."
Zweifel an der Wahlsoftware
Die GRAS zieht vor den VfGH, weil sie die gesetzliche Grundlage für E-Voting für mangelhaft hält. Die geheime Wahl sei nicht mehr gewährleistet, auch die verteilten Lesegeräte seien von geringer Qualität, und die zugekaufte Wahlsoftware des spanischen Anbieters Scytl sei im Rahmen der 2008 veröffentlichten Studie der US-Non-Profit-Organisation BRAVO als besonders anfällig für Insidermanipulation identifiziert worden. Weiters sei nicht zu verifizieren, dass die eingesandte Stimme tatsächlich gezählt wurde, so die Grünen. Allerdings erlaubt das System dem Nutzer, nach der Wahl anhand einer Prüfzahl nachzusehen, ob seine Stimme eingelangt ist.
Nachdem die Grünen genauso wie die ÖVP bei Briefwahlen bisher zu den Gewinnern zählten, fragte ORF.at nach, warum die Partei gegen E-Voting sei. Musiol antwortete darauf, sie sei nicht grundsätzlich gegen E-Voting, die Vorgehensweise von Minister Hahn verhindere aber, dass das Thema differenziert diskutiert werde. Sie kenne aber auch derzeit kein E-Voting-System, das für einen Einsatz etwa bei Nationalratswahlen sicher genug sei. "Wir bekämpfen das E-Voting-Projekt aus demokratiepolitischen Gründen", ergänzte Maurer.
(futurezone/Günter Hack)