© Fotolia/ryasick , Kabel in einem Serverraum

Streit über Vorfahrtsregeln im Netz

REGELN
04.07.2009

Soll die technische Infrastruktur des Internets neutral sein, also alle Daten gleichwertig transportieren, unabhängig davon, von wem sie an wen übertragen werden, welche Inhalte sie haben und zu welchem Protokoll sie gehören? Diese Frage wird in jüngster Zeit in Europa wieder intensiver diskutiert.

Auslöser für die neuen Debatten über das Thema Netzneutralität sind zwei unterschiedliche Anlässe, nämlich einerseits das französische Netzsperrengesetz Loi HADOPI und der damit zusammenhängende Streit über das Kappen von Internet-Anschlüssen bei nicht lizenzierten Downloads im EU-Telekompaket, und andererseits die Ankündigung der deutschen T-Mobile, die Nutzung von Skype-Telefonie über ihr Netz verhindern zu wollen, und von britischen Netzbetreibern, den Verkauf Skype-fähiger Nokia-Handys zu boykottieren.

Streit über "Brand X"

In den USA hatte die Diskussion über "Net Neutrality" schon vor mehreren Jahren begonnen und zwischen 2005 und 2007 ihren bisherigen Höhepunkt erreicht. Im Jahr 2005 entschied der dortige Oberste Gerichtshof im Fall "National Cable and Telcommunications Association vs. Brand X Internet", dass Internet Service Provider (ISP) Informationsdienste und keine Telekommunikationsdienste verkaufen würden. Das bedeutet, dass die ISPs nicht mehr an die Universaldiensterichtlinie (Common Carriage Regulation) gebunden sind, die für wichtige Verkehrsverbindungen und das Telefonnetzwerk geschaffen worden war.

Internet-Dienste über Kabel und später auch über DSL waren damit dereguliert und konnten zum Beispiel fortan für schnellere Breitbandverbindungen extra Gebühren verrechnen oder ihre eigenen Inhalte bevorzugen. Aus einer ursprünglich technischen und rechtlichen Frage wurde aus dem Fall "Brand X" relativ rasch eine Konsumentenschutz- und Bürgerrechtsbewegung, wie Alison Powell, Postdoc am Oxford Internet Institute, in ihrem Vortrag "Lessons from the Net Neutrality Lobby" kürzlich auf der Webscience-Konferenz in Athen berichtet hatte.

Netzneutralität und Konsumentenschutz

Eine sehr heterogene Gruppe, in der zum Beispiel Google, die National Rifle Association und die American Civil Liberties Union vertreten waren, hatte sich da zur Save the Internet Coalition zusammengetan. Das zeigt, dass das Anliegen eines freien und offenen Internets quer durch alle gesellschaftlichen Gruppierungen geht. Netzneutralität, so die Argumente der Kampagne, sei essenziell für die freie Meinungsäußerung und Entscheidungsfreiheit der Konsumenten.

Wenn Konzerne gleichzeitig ISP und Medienunternehmen seien oder Exklusivverträge mit Inhalteanbietern hätten, dann bestehe die Gefahr, dass sie bestimmte Inhalte schlechter oder gar nicht zugänglich machen könnten, um ihre eigenen Produkte zu bevorzugen. Deshalb müsse die Verpflichtung zur Netzneutralität gesetzlich festgeschrieben sein, so die Bürgerrechtsbewegung.

USA den EU-Staaten voraus

Die Diskussion über Netzneutralität flammte in den USA wieder auf, weil Präsident Barack Obama sie in seinem Wahlkampf befürwortet hatte. Anfang März ernannte er außerdem Julius Genachowski zum Vorsitzenden der Federal Communications Commission (FCC), dem Telekomregulator der USA, der ebenfalls als Verfechter einer starken Netzneutralität gilt.

Die Europäische Union habe den Begriff Netzneutralität zum ersten Mal im November 2008 in ihrem Entwurf zur Reform der Rahmenrichtlinie für elektronische Kommunikation (aka Telekompaket) erwähnt, so Alison Powell. Dabei geht es darum, im Sinne des Konsumentenschutzes eine minimale Qualität des Dienstes für Internet-Nutzer sicherzustellen und zu verhindern, dass Barrieren für den Binnenmarkt entstehen.

Verständnisprobleme auf EU-Ebene

Jeremie Zimmermann von der französischen Bürgerinitiative La Quadrature du Net beobachtet jedoch, dass der Begriff Netzneutralität in der EU im Zuge der Diskussionen über die Netzsperre nicht mehr so besonders beliebt ist. In Brüssel würden manche glauben, so Zimmermann, Netzneutralität könne so etwas wie "Datenkommunismus" bedeuten.

In der Praxis ist die Festlegung eines Rechts auf oder einer Pflicht für Netzneutralität aber nicht so einfach, schon allein deshalb, weil mit dem Begriff mehrere Dinge gleichzeitig gemeint sind, wie der Zürcher Netzneutralitätsforscher Simon Schlauri in einem Interview mit Markus Beckedahl für die deutsche Plattform netzpolitik.org erklärt:

Bandbreitenfresser Videodienste

Simon Schlauri, der über dieses Thema seine Habilitation im Fachbereich Handels- und Wirtschaftsrecht an der Universität Zürich schreibt, erachtet es als wichtig, bei der Klärung dieser Fragen die Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung der Innovation zu berücksichtigen. Angebote für volumenbasierte Tarife hält er für nicht bedenklich, sofern die Angebote transparent sind. Wer Videodownloads intensiv nutzen wolle, könnte dann zum Beispiel auf die Flatrate aufzahlen.

Es sollte auch möglich sein, dass ein Provider bestimmte Dienste nicht unterstützt, wenn er seine Kunden darüber informiert und diese aus dem Vertrag aussteigen können, wenn sie damit nicht einverstanden sind. Bedenklich wäre, wenn durch diskriminierende Infrastrukturbetreibung kleine Firmen daran gehindert würden, ihre neuen Entwicklungen unter die Leute zu bringen, oder Kunden ohne ihr Wissen von einzelnen Sites, Protokollen und Anwendungen ausgeschlossen würden. Ein Problem seien Dienste, die nur mit Quality of Service funktionieren, wie Video on Demand, so Simon Schlauri. Würde man Netzneutralität so verstehen, dass QoS nicht erlaubt sei, würde man damit gewisse Innovationen einschränken.

Entwicklungsmöglichkeiten angemahnt

Ungeklärt ist bisher, wie garantiert werden kann, dass die Betreiber der Internet-Infrastruktur den Spielraum unterschiedlicher Dienste und Tarife nicht ausreizen und wie der Kunde kontrollieren kann, ob er das bekommt, wofür er bezahlt, und seine Informations- und Kommunikationsfreiheiten nicht eingeschränkt werden. Außerdem müsse eben, wie die EU bereits erkannt hat, garantiert werden, dass die Betreiber der Infrastruktur weiter in deren Entwicklung investieren und ein Minimum an Service entsprechend dem Stand der Technik liefern.

In der Debatte über Netzneutralität gehe es aber nicht nur um Konsumentenschutz oder freie Meinungsäußerung, sondern darum, wie die Macht über das Netz zwischen Regierungen, Betreibern, Produzenten und Anbietern von Inhalten und Regulatoren in Zukunft verteilt sein wird. Das wiederum werde die Entwicklung des Internets beeinflussen, so Alison Powell vom Oxford Internet Institute.

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(Sonja Bettel)