DB: Konsequenzen für entlassene Vorstände
Bahngewerkschaft prüft Anspruch auf Schadenersatz
Die im Zuge der Datenaffäre entlassenen Vorstandsmitglieder der Deutschen Bahn (DB) müssen möglicherweise doch mit juristischen Konsequenzen und Schadenersatzforderungen rechnen. Der Aufsichtsrat habe seinen Vorsitzenden Werner Müller beauftragt, Strafanzeigen prüfen zu lassen, sagte der Vorsitzende der Bahngewerkschaft Transnet, Alexander Kirchner, der "Welt am Sonntag". Er forderte zudem eine "moralische und wirtschaftliche Wiedergutmachung" für Bahnmitarbeiter, die nach der Überprüfung von E-Mails und Daten versetzt oder entlassen worden seien.
Zivilrechtliche Schritte
Auch die Sonderermittler Gerhard Baum und Herta Däubler-Gmelin raten zu zivilrechtlichen Schritten gegen den ehemaligen Konzernvorstand. Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, empfehlen sie in der Langfassung ihres Abschlussberichts, "die mögliche aktienrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsführungsorgane (...) zu prüfen".
Aufräumen im Vorstand
Nach dem früheren Bahnchef Hartmut Mehdorn trennt sich das Unternehmen wegen der Datenaffäre auch von seinen Vorstandsmitgliedern Otto Wiesheu, Margret Suckale und Norbert Bensel. Noch am Mittwoch hatte Aufsichtsratschef Werner Müller allerdings betont, es gebe keine Grundlage für eventuelle Schadenersatzansprüche.
Unterdessen äußerte sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck skeptisch über eventuelle Abfindungen für die scheidenden Vorstände. "Wer sich strafbar gemacht hat, darf nicht mit einer dicken Abfindung entschädigt werden", sagte Struck der "Bild am Sonntag". "Aber ich schätze Herrn Mehdorn als redlichen Mann und gehe davon aus, dass er seine Ansprüche nicht bis zur letzten Instanz durchpauken wird."
Mehdorn besteht auf Abfindung
Laut Vertrag steht Wiesheu, Bensel und Suckale eine Abfindung in Höhe zweier Jahresgehälter zu. Suckale hatte allerdings vor wenigen Tagen mitgeteilt, dass sie den Konzern ohne Abfindung verlässt. Mehdorn hingegen soll darauf bestehen, dass die finanziellen Regelungen seines eigentlich noch bis Mai 2011 laufenden Vertrags voll erfüllt werden.
(dpa)