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Datenschutzgesetz-Novelle in Begutachtung

DSG
20.05.2009

Die Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) ist am Mittwoch in Begutachtung gegangen. Wichtigster Punkt ist die Regelung der Videoüberwachung. Der im letzten Entwurf vorgesehene betriebliche Datenschutzbeauftragte kommt nun nicht mehr vor. Die SPÖ denkt daher laut über ein separates Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz nach. Im Kontext mit dem SPG wird auch die Echtzeit-Videoüberwachung neu geregelt.

Die Novelle zum Datenschutzgesetz soll insbesondere klare Vorgaben für den Umgang mit Videoüberwachung erreichen. So werde es weiterhin keine Meldepflicht im rein persönlichen oder familiären Bereich geben, heißt es aus dem Büro von Staatssekretär Josef Ostermayer (SPÖ). Ansonsten unterliegen Videoüberwachungen grundsätzlich der Vorabkontrolle durch die Datenschutzkommission (DSK).

Wie im Regierungsprogramm angekündigt, wird im DSG auch klargestellt, dass der Datenschutzkommission (DSK) keine Zuständigkeit zukommt, wenn die Kriminalpolizei "im Dienste der Strafrechtspflege" tätig wird. Weiters in dem Gesetzesentwurf enthalten sind die "Anpassung des DSG 2000 an die technischen Herausforderungen", die einheitliche Zuständigkeit des Bundes für Datenschutzangelegenheiten und die Vereinfachung des Registrierungsverfahrens bei Datenanwendungen. Die Begutachtungsfrist läuft bis 17. Juni. Das Gesetz soll zum 1. Jänner 2010 in Kraft treten.

Regelung der Videoüberwachung

Durch die Regelung der Videoüberwachung soll die Rechtssicherheit verbessert werden. Das soll zur "Vermeidung frustrierten Aufwands für Videoanlagen, die sich im Nachhinein als unzulässig erweisen" führen, wie es im Gesetzestext heißt. Durch die Verkürzung der Registrierungsverfahren soll schneller feststehen, ob mit einer Datenanwendung begonnen werden darf oder nicht.

Die neuen Sanktionen für die Vernachlässigung der Meldepflicht stellen laut Vorblatt der Gesetzesnovelle "Chancengleichheit im Wettbewerb" sicher.

"Entschärfung der Personalsituation"

Die Regierung erwartet sich durch die "teils massive Einschränkung" von Prüf- beziehungsweise Meldepflichten im Registrierungsverfahren Arbeitsentlastungen größeren Ausmaßes im Bereich des Datenverarbeitungsregisters (DVR) und damit bei der vom Bund auszustattenden DSK. Dies soll zur "Entschärfung der angespannten Personalsituation beitragen".

Der Text des Grundrechts auf Datenschutz wird in der Novelle vereinfacht, das Registrierungsverfahren soll durch die Einführung einer Online-Registrierung beschleunigt werden. Gleichzeitig will die Regierung Ressourcen vermehrt für die Prüfung "wirklich brisanter Meldungen" wie Datenanwendungen, die sensible oder strafrechtlich relevante Daten enthalten, einsetzen.

Entlastung für Länder

Die Befugnisse der DSK werden vor allem durch die Schaffung von Untersagungsmöglichkeiten bei rechtswidriger Unterlassung der Meldung oder einer wesentlichen "Gefährdung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen" gestärkt. Das Beschwerdeverfahren vor der DSK wird - nach dem Vorbild von Höchstgerichtsverfahren - präziser geregelt.

Durch die Schaffung einer einheitlichen Gesetzgebungs- und Vollziehungszuständigkeit des Bundes können aus der bisherigen Kompetenzzersplitterung "resultierende unbefriedigende Differenzierungen" beseitigt werden. Dadurch erwartet man sich eine vollständige Entlastung der Länder.

Zweiter Anlauf

Bereits vor einem Jahr hatte es einen Anlauf zur Novellierung des Datenschutzgesetzes gegeben. Manche Kritiker hatten "verlorene Chancen" darin gesehen, andere Organisationen befürchteten den leichtsinnigen Umgang mit sensiblen, personenbezogenen Daten. Aufgrund der Neuwahl ist es allerdings zu keiner Umsetzung gekommen.

Datenschutz für Arbeitnehmer

Im Gegensatz zum letzten Entwurf zur DSG-Novelle fehlen im vorliegenden Papier allerdings die Bestimmungen zur Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter. "Das stand nicht im Regierungsprogramm, die ÖVP war dagegen", so der SPÖ-Abgeordnete Johann Maier, der auch stellvertretender Vorsitzender des Datenschutzrats ist. "Unsere Überlegungen gehen eher dahin, ein eigenes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz zu schaffen", so Maier auf Anfrage von ORF.at.

Die Skandale bei der Deutschen Telekom und bei der Deutschen Bahn AG hätten zu dieser Überlegung geführt, so Maier, man wolle diesbezüglich mit der ÖVP Gespräche führen. Ob das Vorhaben noch in der laufenden Legislaturperiode in Angriff genommen werden könne, sei nicht sicher, so Maier: "Auch in den Gewerkschaften wird noch darüber diskutiert, ob diese Datenschutzaspekte nicht besser im Betriebsverfassungsgesetz geregelt werden sollten."

Maier zeigte sich grundsätzlich zufrieden mit dem Entwurf. Es sei nun klargestellt, dass Videoüberwachung am Arbeitsplatz unzulässig ist. Die von ARGE-Daten-Obmann Hans Zeger immer wieder eingeforderte Unabhängigkeit der Datenschutzkommission sei bereits gegeben, so Maier: "Zeger behauptet gern, dass es ein Verfahren gegen Österreich geben werde. Das stimmt aber nicht."

Echtzeitüberwachung und SPG

In den Materialien zum Entwurf ist auch ausgeführt, dass die Echtzeitüberwachung unter Einsatz von Bildübertragungsgeräten einen Eingriff in das Recht auf Geheimhaltung nach § 1 Abs. 1 DSG 2000 darstellt und den Bestimmungen zur Videoüberwachung unterliegt. Auch im Sicherheitspolizeigesetz (SPG) seien "spezifische Ermächtigungen" für diese Form der Datenermittlung vorzusehen.

Die Echtzeitüberwachung stelle "ein gelinderes Mittel" als die Speicherung der Daten dar, heißt es in den Materialien, daher sei es sie in jenen Fällen zulässig, "in denen das SPG eine ausdrückliche Ermächtigung zur Bildaufzeichnung enthält. Darüber hinaus dürfen Übertragungsgeräte im Rahmen sicherheitspolizeilicher Aufgabenerfüllung, insbesondere auch zur Unterstützung des Streifen- und Überwachungsdienstes gemäß § 5 Abs. 3 SPG eingesetzt werden."

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(APA/futurezone)