Volkszählung auf 2011 verschoben

STATISTIK
23.05.2009

Erste "Registerzählung" kommt ein Jahr später als geplant

Die für Ende 2010 geplante Volkszählung wird verschoben: Eigentlich war die nächste Vollerhebung der österreichischen Bevölkerung für 31. Oktober 2010 angesetzt, entsprechend den neuen EU-Vorgaben wird dieser Termin nun um ein Jahr verlegt, wie aus einer geplanten Novelle des Bundeskanzleramts zum "Registerzählungsgesetz" hervorgeht. Die Österreicher werden davon freilich nicht viel merken: Die Volkszählungen finden künftig nämlich ohne Fragebogen statt.

Vernetzte Abfrage von Datenbanken

Für die Volkszählung ausgewertet werden künftig nur noch die bereits bestehenden Datenbanken der Verwaltung - vom Zentralen Melderegister über das Bildungsstandregister bis hin zu Daten der Sozialversicherungsträger ("Registerzählung"). Dem Staat kommt die vernetzte Abfrage der Verwaltungsdatenbanken deutlich billiger als das aufwändige Prozedere mit den Fragebögen, das bei der letzten Volkszählung 2001 rund 100 Mio. Euro gekostet hatte.

Umgangssprache nur per Fragebogen

Lediglich in zwei Bereichen, über die die bestehenden Datenbanken der Behörden keine gesicherten Aussagen zulassen, gibt das Registerzählungsgesetz der Regierung weiterhin die Möglichkeit, eine herkömmliche Erhebung mit Fragebogen anzuordnen: Demnach können die Umgangssprache und das Religionsbekenntnis abgefragt werden - und zwar, wenn das politisch gewünscht ist, auch nur in bestimmten Regionen und nicht im gesamten Bundesgebiet.

Relevanz für Kärntner Ortstafelstreit

Relevant werden könnte das beispielsweise im Zusammenhang mit der Kärntner Ortstafelfrage. Hier hatte der Verfassungsgerichtshof in den vergangenen Jahren einen Mindestanteil der slowenischen Volksgruppe von zehn Prozent als ein Kriterium für die Errichtung zweisprachiger Ortstafeln festgelegt. Da die Umgangssprache künftig aber nicht mehr erhoben wird, könnte dieses Kriterium ohne Spracherhebung künftig kaum noch überprüft werden. Verfassungsrechtler gehen allerdings davon aus, dass der VfGH anstelle der Umgangssprache alternativ auch auf die Existenz von slowenischen Vereinen, Kindergärten etc. abstellen könnte.

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(APA)