Stärkere Leitungsrechte für Netzbetreiber

BREITBANDAUSBAU
29.05.2009

Am Freitag wurde im Nationalrat ein ÖVP-SPÖ-Initiativantrag eingebracht, mit dem das Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 geändert werden soll.

Im Initiativantrag steht, dass künftig alle bestehenden Leitungen, Leerrohre und Kabelschächte von Internet-Anbietern benutzt werden können. Hierfür ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen, das die Errichtungs- und Betriebskosten sowie die Marktpreise für die Mitbenutzung von Leitungen berücksichtigt.

Breitbandausbau vorantreiben

Damit werden die Weichen gestellt, um den Breitbandausbau im ländlichen Raum voranzutreiben. Etwa 20 Prozent der Menschen im ländlichen Raum seien noch nicht mit leistungsfähigem Internet versorgt, heißt es in einer Aussendung der ÖVP-Sprecherin für Innovation und Technologie, Karin Hakl.

Stärkere Leitungs- und Wegerechte

"Der Zugang zum Internet darf niemandem verwehrt bleiben, deswegen werden den Internet-Anbietern stärkere Leitungs- und Wegerechte eingeräumt", so die ÖVP-Abgeordnete.

Damit kommt nicht zuletzt eine Forderung der alternativen Anbieter auf, dass die großen Betreiber ihre längst verlegten Leerrohre auch für Glasfaserstränge der Mitbewerber auf Mietbasis zur Verfügung stellen müssen.

In den letzten Wochen gab es dazu Gespräche mit Vertretern der Energiewirtschaft, Kabelnetzbetreibern und Internet-Service-Providern.

Die Gesetzesnovelle soll im nächsten Plenum beschlossen werden. "Damit werden wir den Anstoß zur Modernisierung und zum Ausbau des Internets und für Millioneninvestitionen in Österreich und damit in Arbeitsplätze geben", so Hakl, die weitere Investitionsanreize zum Ausbau des mobilen Breitbands ankündigte.

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