Justizministerin gegen Netzsperren
Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat Netzsperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen, wie sie demnächst in Frankreich eingeführt werden sollen, eine Absage erteilt.
Sie halte die gesetzliche Verpflichtung von Internet-Anbietern, ihren Kunden nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zweimaliger Verwarnung den Netzzugang zu sperren, für keine gute Lösung, sagte Bandion-Ortner bei einem von der Plattform Geistiges Eigentum veranstalteten Symposion am Mittwoch in Wien.
In Frankreich namen vor kurzem Nationalversammlung und Senat ein Gesetz an, dass Internet-Sperren nach wiederholten Urheberrechtsverletzungen vorsieht.
Zugangssperren seien ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in grundsätzlich geschützte Rechtspositionen wie der Privatsphäre und dem Recht zur Freiheit zum Empfang von Meinungen, so die Justizministerin bei ihrer Keynote-Adresse vor Proponenten der vom Verband der österreichischen Musikwirtschaft (IFPI Austria) und dem Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) unterstützten Plattform.
Rechtsrahmen "ausreichend"
Der Einschätzung ihrer Gastgeber, dass schöpferische Leistungen im digitalen Zeitalter zunehmend entwertet würden, wollte sich Bandion-Ortner nicht anschließen. Sowohl der europäische als auch der österreichische Gesetzgeber halten den Wert der schöpferischen Leistung hoch."
Der Rechtsrahmen in Österreich sei "durchaus ausreichend, um erfolgreiche Strategien" gegen Urheberrechtsverletzungen im Netz zu entwickeln, argumentierte die Ministerin.
Dazu sei jedoch auch die Einbindung der Provider erforderlich. "Rechteinhaber und Provider müssten eine gemeinsame Lösung finden, die von einem möglichst breitem Konsens getragen ist", forderte Bandion-Ortner: Es brauche ein Bündel an Maßnahmen, um den Bedürfnissen von Konsumenten, Unternehmen und Urhebern gerechtzuwerden.
Kultur-Flatrate "rechtlich nicht zulässig"
Eine Pauschalvergütung für Inhalte aus dem Netz in Form einer Kultur-Flatrate, wie sie zuletzt etwa von den europäischen Grünen zur Diskussion gestellt wurde, hält Bandion-Ortner für "rechtlich nicht zulässig". Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf internationale Vereinbarungen etwa im Rahmen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), die Rechteinhabern ein Ausschließlichkeitsrecht und nicht nur einen Vergütungsanspruch einräumen.
Bandion-Ortner sprach sich jedoch dafür aus, dass für bestimmte Formen der Nutzung von Inhalten, etwa der öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musik in Urlaubsvideos, andere Nutzungsregelungen gelten sollen. Es müsse jedoch den Rechteinhabern überlassen bleiben, für solche Nutzungsformen Modelle zu finden. Falls das nicht möglich sei, gebe es mit der Treuhandschaft durch Verwertungsgesellschaften durchaus Lösungen, wie eine solche Nutzung rechtlich ermöglicht werden könne.
(futurezone/Patrick Dax)