D: Rechtliche Schritte gegen Street View

DATENSCHUTZ
04.06.2009

Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar will in Deutschland mit rechtlichen Schritten gegen die Kamerafahrten des Internet-Dienstes Google Street View vorgehen.

Google lehne es weiter ab, Gesichter und Autokennzeichen auch auf den Rohdaten unkenntlich zu machen, sagte Caspar am Donnerstag. Deshalb würden nun rechtliche Schritte vorbereitet. Caspar ist bundesweit für die datenschutzrechtliche Bewertung der Google-Dienste zuständig. "Der wirksame Schutz der personenbezogenen Daten macht es erforderlich, dass die Kamerafahrten ohne Zusage einer kurzfristigen Löschung nicht mehr fortgeführt werden", sagte er.

Für das Datenmaterial von Street View fahren Autos im Auftrag des Internet-Konzerns mit Rundumkameras durch die Stadt, um die Straßenzüge zu erfassen und anschließend ins Netz zu stellen.

Mit "Löschungsanordnung" vorgehen

Laut Caspar gibt es für die Datenschützer juristisch keine Möglichkeit, die Fahrten selbst unmittelbar zu verbieten. Denn direkte Eingriffsmöglichkeiten sieht das limitierte Instrumentarium des Bundesdatenschutzgesetzes, das ursprünglich aus den 1970er Jahren stammt, nicht vor. "Wir haben als Aufsichtsbehörde nur die Möglichkeit, eine Löschungsanordnung zu erlassen."

Der Suchmaschinenriese Google begründe seine Weigerung mit der Verbesserung der Technologie zur Verpixelung. Diese Argumentation sei vom technischen Standpunkt aus nicht nachvollziehbar, sagte Caspar. Das hätten sowohl Experten des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit als auch des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Kiel bestätigt.

Hoffnung auf einvernehmliche Lösung

Allerdings gebe er auch die Hoffnung auf eine einvernehmliche Lösung nicht auf, sagte Caspar. "Sollte Google in Kürze die Löschung von Rohdaten zusagen, gegen deren Erhebung Widersprüche Betroffener vorliegen und darüber hinaus die Datensicherheit für die verbleibenden Rohdaten dokumentieren, wäre zumindest sichergestellt, dass die in besonderem Maße persönlichkeitsrelevanten Daten vernichtet werden."

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(dpa)