
Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz
Medienvertreter und Juristen waren sich bei der Diskussionsveranstaltung am 3. Österreichischen IT-Rechtstag großteils einig: Die derzeitige Rechtsprechung reiche aus, um den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen im Internet zu garantieren. Dennoch gebe es zahlreiche Probleme, etwa den Schutz vor Verleumdung im Internet und die Kompetenz der User, die nur in Individualkommunikation geübt seien.
Wie weit ist der völlige Freiraum im Internet berechtigt, und unter welchen Bedingungen soll der Staat eingreifen? Das öffentliche Interesse, die Freiheit der Meinungsäußerung und das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen stehen einander hier gegenüber. Für den Schutz der Persönlichkeit sind in Österreich mehrere Paragrafen von Relevanz, etwa der Bildnisschutz, das Recht auf den höchstpersönlichen Lebensbereich und auch der Datenschutz.
Im Rahmen der Konferenz am Donnerstagabend in Wien fand eine Podiumsdiskussion zum Thema "Meinungsfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz im Internet – brauchen wir neue Regeln" statt. Juristen wie Medienvertreter diskutieren verschiedene Aspekte und Fragen: Wie ist das Google-Cache-Problem zu lösen? Ist Facebook ein Massenmedium? Konkrete Antworten gab es kaum.
User nicht in Massenkommunikation geübt
Das Internet berge viele Gefahren, weil "es zu viele nutzen und weil zu wenige Personen die Missbrauchsmöglichkeiten ihres Auftritts im Internet abschätzen können", sagte "Furche"-Chefredakteur Claus Reitan. Soziale Netzwerke und Blogs hätten zwar die Meinungsfreiheit des Einzelnen erheblich erweitert, jedoch sieht Reitan auch die Gefahr, dass User in der Regel nur in der Individualkommunikation geübt seien, jedoch nicht in der Massenkommunikation.
Diese werde in der Regel durch Medien und geschulte Personen ausgeübt, die als Kommunikatoren mit Sach- und Rechtskenntnissen die notwendige Vermittlungskompetenz besäßen und Vorbilder für die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes sein sollten. Für die Bürger wünscht sich Reitan einen "erweiterten Konsumentenschutz und mehr Schulung" in diesem Bereich.
Problem Google Cache und Gegendarstellung
Benedikt Kommenda, Chef vom Dienst bei der Tageszeitung "Die Presse", meinte, dass es keiner neuen Regeln für den Persönlichkeitsschutz bedürfe und das derzeitige Mediengesetz ausreichend sei. Akzentuierte Probleme sehe er dennoch bei Online-Medien, die unter größerem Zeitdruck als Printmedien stünden und eine größere Verbreitung hätten.
Ein weiteres Problem sehe er in Berichten, die im Nachhinein als rechtswidrig angesehen würden und dann weiterhin in Archiven abrufbar seien. Auch der Google Cache sei problematisch, da sich aus jenem nur schwer etwas löschen lasse. Kommenda fand zudem die 30-tägige Veröffentlichungspflicht für Gegendarstellungen in Online-Medien als nicht angemessen.
"Meiner Meinung nach ist diese verfassungswidrig", so Kommenda. Die Gegendarstellung bei anderen Medien bedürfe nur eines einmalen Abdrucks im Printmedium oder der einmaligen Durchsage zur Hauptsendezeit, etwa beim Rundfunk.
"Prangerwirkung" im Internet
Der Salzburger Rechtsanwalt Clemens Thiele entgegnete, dass der "Zeitfaktor und die Prangerwirkung im Internet" anders seien. Die 30 Tage fand der Jurist angemessen, "denn auch Gerichte mussten lernen, dass eine Veröffentlichung sinnlos ist, wenn nur ein Pop-up-Fenster aufgeht".
Problematisch sei der Google Cache, wenn etwa Bilder kurze Zeit im Internet gewesen seien und von der Suchmaschine indiziert wurden. Es stelle sich die Frage, ob hier drei Monate oder nur vier Wochen für eine Gegendarstellung ausreichend seien. "Sollte da nicht eine Verpflichtung der Suchmaschine bestehen, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt?" Diese Frage sei noch offen, meinte Thiele.
Widersprüchliches Gesetz
Der Wiener Anwalt Peter Zöchbauer sagte zur Regelung von Gegendarstellungen in Online-Medien, dass das Gesetz widersprüchlich sei. Konkret laute es, dass die Gegendarstellung mindestens 30 Tage betragen müsse, wenn die erste Meldung jedoch länger veröffentlicht war, dann müsse auch die Gegendarstellung länger bestehen. "Die Mindestfrist von 30 Tagen ist wahrscheinlich sachwidrig", so der Jurist.
Zöchbauer nahm auch Bezug auf die modernen Kommunikationsmittel wie Handys mit Kamerafunktion, die zu wesentlich mehr rechtlichen Auseinandersetzungen im Bereich Personenschutz führen würden. Die Unsicherheit sei durch die unterschiedlichen Sachverhalte, Senate und auch Betrachtungsweisen gestiegen.
Facebook ein Massenmedium?
Für Diskussion sorgte auch die Veröffentlichung von Facebook-Einträgen in den österreichischen Medien einer kürzlich verstorbenen Innsbruckerin. Die Physiotherapeutin, die sich im abgestürzten Air-France-Airbus befand, falle nicht mehr unter den Opferschutz, da sie verstorben sei. Reitan fand dennoch problematisch, dass die Einträge zur "Ökonomisierung der Massenmedien" herangezogen wurden.
Zum Thema Facebook meinte der Wiener Jurist Michael Rami: "Die Frage ist, ob ein Chatroom vom Mediengesetz gedeckt ist." Eine einzelne E-Mail sei nur dann Massenkommunikation, wenn sie an mehrere beziehungsweise Massen gehe. Wenn also im Chatroom von Facebook zu Massen gesprochen werde, dann wäre das Mediengesetz anwendbar.
Problem Verleumdung im Internet
"Wenn man im Internet teilnimmt, dann darf man nicht zimperlich sein", sagte Konferenzteilnehmer Franz Schmidbauer, Salzburger Richter und Betreiber der Website Internet4Jurists, aus dem Publikum. Junge Leute hätten eine ganz andere Einstellung zu Privatsphäre und Persönlichkeitsrecht. Letzteres habe im Internet keine Chance, "das erleben Richter schon seit Jahren".
Gegen Verleumdungen im Internet sei schwer vorzugehen, denn die Täter seien in der Regel anonym und schwer zu fassen. Zudem sei der Übergang zwischen Verleumdung und Kritik oft fließend. "Im Bereich der Meinungsfreiheit, wo wir in Österreich sehr viel Nachholbedarf haben, wenn man sich die Verurteilungen ansieht", könne es sich ein Richter nicht leisten, ein Grundrecht zu unterdrücken.
Schmidbauer akzeptiere eher, dass in diesem Bereich "über die Strenge geschlagen" werde, weshalb er die Meinungsfreiheit eher großzügig auslege, anstatt Zensur zu üben. Der Richter zog einen Vergleich mit Wikipedia. "Man muss damit leben lernen, dass in diesen umfangreichen Informationen manchmal auch Fehler sind, und ebenso muss man damit leben lernen, dass im Internet verleumdet wird", so Schmidbauer.
Datenschutz: Niemand hat ein Recht
Waltraut Kotschy, Juristin bei der Datenschutzkommission und ebenso im Publikum vertreten, warf ein, dass die Meinungsäußerungsfreiheit nicht allein aus einer medienrechtlichen Perspektive gesehen werden dürfe, sondern auch der Datenschutz mitzudenken sei.
Dieser gehe grundsätzlich davon aus, dass "eigentlich überhaupt niemand ein Recht hat, von einem anderen Daten zu verwenden, und schon gar nicht zu veröffentlichen". Und darüber gebe es noch viel zu diskutieren, so die Juristin.
(futurezone/Claudia Glechner)