D: Innenminister für Verbot von Gewalt-Games
Herstellungs- und Vertriebsverbot soll Amokläufe verhindern
Die Innenminister der 16 deutschen Bundesländer drängen auf ein baldiges Verbot von Computerspielen mit hohem Gewaltanteil in der Handlung. In einem bei ihrer Frühjahrskonferenz am Freitag in Bremerhaven gefassten Beschluss forden die Ressortchefs, "ein ausdrückliches Herstellungs- und Verbreitungsverbot so schnell wie möglich umzusetzen", wie es in einer Mitteilung hieß.
Das gelte für Spiele, "bei denen ein wesentlicher Bestandteil der Spielhandlung die virtuelle Ausübung von wirklichkeitsnah dargestellten Tötungshandlungen oder anderen grausamen oder sonst unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen ist".
Zusammenführung der Waffenregister
Als weitere Konsequenz fordern die Minister, "die Verfügbarkeit von Schusswaffen zu begrenzen". Auf eine weitere Verschärfung des Waffenrechtes und insbesondere ein Verbot großkalibriger Schusswaffen wollen sie bei den anstehenden Beratungen im Bundesrat aber verzichten. Zudem sollen die bestehenden Waffenregister bundesweit zusammengeführt werden.
In Deutschland findet bereits eine Prüfung von Spielen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien statt, die Abgabe, Werbung und Vertrieb gewalthaltiger Games durch Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien beschränken kann. Der Verkauf von Computerspielen an Kinder und Jugendliche ist dort nur nach einer Freigabe nach einer Prüfung durch die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) erlaubt.
Herstellungs- und Verbreitungsverbot gefordert
"Durch Killerspiele sinkt die Hemmschwelle zur Gewalt", sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der "Welt" (Online-Ausgabe). "Amokläufer haben sich vor ihren Taten immer wieder mit solchen Spielen beschäftigt." Er forderte den Bundestag auf, das Herstellungs- und Verbreitungsverbot noch vor der Bundestagswahl zu ermöglichen.
Zum Einsatz jugendlicher Testkäufer im Kampf gegen den illegalen Handel mit Alkohol beschloss die Konferenz, die Länder sollten eine Umsetzung dieses Instruments im Einzelfall prüfen. Das solle "im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs von Kindern und Jugendlichen" geschehen. Die Maßnahme ist unter den Bundesländern umstritten.
(AFP/dpa/futurezone)