Bericht: Pirate-Bay-Richter "nicht befangen"
Kollegen wollen Tomas Norström entlasten
Wie die schwedischen Zeitungen "The Local" und "Dagens Nyheter" (Online-Ausgaben) am Montag berichteten, hat das Stockholmer Bezirksgericht in einem Bericht an das zuständige Berufungsgericht die Vorwürfe der Pirate-Bay-Anwälte gegenüber Richter Tomas Norström zurückgewiesen.
Frage nach der Befangenheit
Nachdem Norström in einem aufsehenerregenden Spruch vom 17. April vier Betreiber der Torrent-Suchmaschine The Pirate Bay wegen Verstoßes gegen die Copyright-Gesetzgebung zu je einem Jahr Gefängnis und der Zahlung von insgesamt rund 3,8 Millionen Euro Schadenersatz an die klagenden Medienkonzerne verurteilt hatte, hatte der öffentlich-rechtliche schwedische Rundfunk aufgedeckt, dass Norström Mitglied in mehreren Pro-Copyright-Organisationen war. Das hatte die Anwälte der Angeklagten dazu gebracht, wegen Befangenheit des Richters Berufung einzulegen.
Norströms Kollegen argumentieren, dass der Richter sich in den Copyright-Organisationen, von denen eine von der Musiklobbygruppe IFPI mitfinanziert wird, lediglich über das Thema habe informieren wollen. Gerade deshalb sei er als informierter Richter besonders zur Bearbeitung des Pirate-Bay-Falls geeignet gewesen und könne nicht als befangen betrachtet werden. Bei der Auswahl des Richters sei strikt nach geltenden Regeln vorgegangen worden. Man habe nur im Rahmen von Reorganisationsmaßnahmen den Fall neu zugewiesen, aber auch hier sei die Vorgehensweise offen und objektiv gewesen, so die Vertreter des Gerichts.