Novelle zu Telekomgesetz passiert Ausschuss
Auch private Initiativen können sich nach der Novelle zum Telekomgesetz künftig für ihre Vorleistungen im Netzausbau Geld von anderen Netzbetreibern zurückholen. Das sagte der ÖVP-Abgeordnete Peter Mayer gegenüber ORF.at.
Die Novelle zum Telekomgesetz in Österreich hat am Dienstag den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie passiert. Laut dem ÖVP-Nationalratsabgeordneten Mayer gab es keine Änderungen am Entwurf, der Anfang Juni von ÖVP und SPÖ fertig ausverhandelt wurde.
Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) geändert wird:
Die Verabschiedung der Novelle solle in der nächsten Plenarsitzung stattfinden, so Mayer. Die nächsten Sitzungen finden am 16. und 17. Juni statt.
Geld für private Initiativen
"Die Novelle ermöglicht auch, dass private Initiativen, die bereits Geld in Vorleistungen gesteckt haben, finanziell abgegolten werden", meint Mayer. So gebe es einige österreichische Gemeinden, die bereits in den Ausbau investiert hätten.
Die längst überfällige Novelle zum Telekomgesetz soll den Glasfaserausbau, insbesondere auch in ländlichen Gebieten, in Österreich forcieren. Die Kernaussagen sind, dass künftig jeder Netzbetreiber jeden anderen in seine Netze lassen muss. Glasfaserleerrohre auf öffentlichem Grund sind Mitbewerbern gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Für Netzbetreiber soll es künftig mehr Wegerechte und weniger Bürokratie geben.