Kritik an Neuregelung der Videoüberwachung

DSG-NOVELLE
13.06.2009

Datenschützer Hans Zeger fordert eine klare Definition der Voraussetzungen, wann eine Videoüberwachung möglich sein soll, und vor allem eine zeitliche Befristung der Genehmigung.

Kritik an der geplanten Neuregelung der Videoüberwachung kommt von Hans Zeger, Mitglied des Datenschutzrates im Bundeskanzleramt und Obmann der Arge Daten. Nach der derzeit in Begutachtung befindlichen Novelle zum Datenschutzgesetz soll es zwar weiterhin keine Meldepflicht im rein persönlichen Bereich geben, ansonsten sollen Videoüberwachungen aber grundsätzlich der Vorabkontrolle durch die Datenschutzkommission (DSK) unterliegen. Für Zeger ist diese Regelung unzureichend.

"Man sollte ganz klar die Voraussetzungen, wann so eine Videoüberwachung möglich ist, definieren und auf jeden Fall bei jeder Videoüberwachung eine Befristung vorsehen. Es ist ja nicht einzusehen, dass nur, weil irgendwann irgendwo die Möglichkeit eines Diebstahls war, man dann über Jahrzehnte hin einen Standort, einen Betrieb oder irgendein öffentliches Gebäude deshalb videoüberwacht", meinte Zeger am Samstag im Ö1-"Morgenjournal". Außerdem kritisiert er, dass der betriebliche Datenschutzbeauftragte aus dem Entwurf wieder gestrichen wurde.

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(APA)