F: Internet-Sperren sollen ins Strafgesetzbuch

KONTROLLE
17.06.2009

Aburteilung im Schnellverfahren

Wie die französische Tageszeitung "Liberation" am Mittwoch berichtet hat, will die französische Regierung die umstrittenen Netzsperren bei Urheberrechtsverletzungen nun im Strafgesetz unterbringen. Die französischen Verfassungshüter hatten der als Sperrbehörde vorgesehenen Einrichtung HADOPI unlängst die Zähne gezogen und verfügt, dass die Sperre des Internet-Zugangs als Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung nur von einem Richter verfügt werden dürfe.

Unlizenzierte Downloads als Fälschungen

Bisher konnten Richter einen Angeklagten bei nachgewiesenen Fälschungsdelikten mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen oder zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von bis zu 300.000 Euro verurteilen. Nun soll als weitere Option die Sperrung des Internet-Zugangs von bis zu einem Jahr hinzukommen.

Verhängt werden sollen die Strafen im Rahmen von vereinfachten Gerichtsverfahren ohne Publikum, wobei sich die Regierung an der Vorgehensweise bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung orientiert. Damit sollen, so die Regierung, die Gerichte nicht belastet werden. Der Vorschlag aus dem Hause von Kulturministerin Christine Albanel soll am 24. Juni im Ministerrat vorgestellt werden, in den Nationalrat soll er Anfang Juli kommen.

Laut "Liberation" betont Albanel den abschreckenden Charakter der Maßnahme. Eine massenhafte Abtrennung der User vom Internet würde man eher als Scheitern auffassen.

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