DSG: Streit über Datenschutz in Betrieben

PRIVACY
18.06.2009

Die Frist für Stellungnahmen zur Novelle des Datenschutzgesetzes ist abgelaufen. Während Gewerkschaften den Wegfall der Bestimmung zur Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter kritisieren, warnt der Österreichische Journalisten Club vor möglichen Einschränkungen der Pressefreiheit.

Die neue, überarbeitete Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG), deren Begutachtungsfrist nun zu Ende ist, hat eine Diskussion zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern ausgelöst. Grund ist der Wegfall des ursprünglich vorgesehenen betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Hatte die SPÖ bis vor kurzem noch darauf gepocht, fehlt diese Einrichtung im Entwurf des Bundeskanzleramts nun völlig. Vor allem der ÖGB kritisiert das, Industriellenvereinigung (IV) und Wirtschaftskammer (WKÖ) freuen sich hingegen.

Der Datenschutzbeauftragte

Der ursprünglich in den Entwürfen von 2008 vorgesehene Datenschutzbeauftragte hätte Arbeitnehmer vor unerlaubter Datenüberwachung in Firmen ab 20 Mitarbeitern schützen und mit dem Betriebsinhaber für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sorgen sollen. Er hätte vom Betriebsinhaber über neue Anwendungen informiert werden müssen und hätte Kündigungsschutz genossen.

Der ÖGB spricht in seiner Stellungnahme von einer "wesentlichen Forderung", der fehlende Passus sei daher "sehr zu kritisieren". Der betriebliche Datenschutzbeauftragte hätte eine innerbetriebliche "Auskunftsstelle" werden sollen, die mit der Sache vertraut ist.

Unterstützung erhält die Gewerkschaft vom Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK). Dieser "stellt mit Erstaunen fest", dass die Schaffung von Datenschutzbeauftragten - wie es sie etwa in Deutschland gebe - nicht mehr vorgesehen ist.

Der Vorschlag sei "offensichtlich aus rein politischen Gründen, nicht jedoch aus materiell-datenschutzrechtlichen Gründen" nicht mehr berücksichtigt. Auch die ARGE Daten kritisiert den Wegfall, ebenso der Betriebsrat der Agrarmarkt Austria (AMA). Gegenüber ORF.at hatte Johann Maier, Datenschutzexperte der SPÖ, unlängst zu Protokoll gegeben, dass der Datenschutzbeauftragte schon bei Abfassung des aktuellen Regierungsprogramms nicht gegenüber der ÖVP durchzusetzen gewesen sei. In der SPÖ gebe es Überlegungen, ein eigenes Gesetz für den betrieblichen Datenschutz auf den Weg zu bringen.

Videoüberwachung neu geregelt

Die IV "begrüßt" es hingegen, "dass von der Idee, einen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, Abstand genommen wurde". Auch die Wirtschaftskammer kann sich am Wegfall erfreuen, ein derartiger Posten hätte nur zu "unverhältnismäßig hohen Kosten ohne einen Mehrwert" geführt. Unterstützung gibt es weiters von der ÖBB-Holding AG, die ebenso das Wegfallen "begrüßt".

Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband hält sich hingegen in diesem Punkt zurück. Aus der Reihe tanzt die Telekom Austria, die einen Datenschutzbeauftragten ab einer bestimmten Unternehmensgröße und für Betriebe mit "besonders schutzwürdigen Daten" vorschlägt.

Der Kernpunkt der DSG-Novelle, die Regeln zur Videoüberwachung, werden von der Gewerkschaft positiv aufgenommen. Demnach ist die Überwachung im privaten Raum weiterhin uneingeschränkt möglich, jene am Arbeitsplatz zur Mitarbeiterüberwachung allerdings unzulässig.

Laut ÖGB würden derartige Kontrollen in Betrieben "die Menschenwürde berühren". Die Wirtschaftskammer lehnt ein solches "pauschales Verbot" mit der Begründung ab, die Frage der Auswirkungen auf die Menschenwürde sei im Rahmen einer "Güterabwägung" zu treffen. Die ÖBB schlagen hingegen vor, den Begriff "Mitarbeiterkontrolle" insofern zu präzisieren, "als dass eine Videoüberwachung nicht für Zwecke der Leistungskontrolle oder Ähnliches erfolgen darf".

Einschränkung der Pressefreiheit

Wenig umstritten ist jener Punkt in der Novelle, der vorsieht, dass juristische Personen und Personengemeinschaften - ganz im Gegensatz zum Vorgängerentwurf - auch weiterhin dem Anwendungsbereich des DSG unterliegen sollen. Dafür gibt es Lob von der Wirtschaftskammer und der Rechtsanwaltskammer. Allgemein begrüßt wird auch, dass der Datenschutz nun zur Gänze Aufgabe des Bundes sein soll.

Einen weiteren Punkt gab der Österreichische Journalisten Club (ÖJC) am Donnerstag zu Bedenken. Laut Ansicht des Verbands schränkt §50a die Arbeit von Journalisten ein, da er eine freie Bildberichterstattung über länger andauernde Ereignisse strafbar machen würde. Das widerspreche Artikel 10 der Menschenrechtskonvention. Der ÖJC ersucht daher den Gesetzgeber, konkrete Ausnahmebestimmungen für Journalisten und Bildberichterstatter in die Gesetzesnovelle aufzunehmen.

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(APA/futurezone)