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Bundestag beschließt Internet-Sperrgesetz

KONTROLLE
18.06.2009

Der deutsche Bundestag hat das umstrittene Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornografischen Inhalten in Kommunikationsnetzen mit den Stimmen der Regierungskoalition beschlossen. Die Opposition warnte davor, das sei der Einstieg in eine umfassende Zensur des Internets in Deutschland.

Am Donnerstag, um 20.00 Uhr, hat der deutsche Bundestag den bisher wohl schwersten Eingriff in die Internet-Infrastruktur der Bundesrepublik vorgenommen. Mit den Stimmen der CDU/CSU-SPD-Koalition (389 Stimmen dafür, 128 dagegen, 18 Enthaltungen) verabschiedete er das Zugangserschwerungsgesetz, mit dem das Bundeskriminalamt (BKA) eine täglich aktualisierte Liste mit zu sperrenden Websites erstellt, welche die Provider dann unter Strafandrohung zu übernehmen haben. Die Oppositionsparteien stimmten dagegen.

Nutzer, die eine Adresse auf der Liste anwählen oder zufällig bzw. durch Intervention einer Schadsoftware darauf stoßen, bekommen ein "Stoppschild" zu sehen. Ihre Nutzerdaten dürfen gespeichert, aber nicht unmittelbar zur Strafverfolgung verwendet werden. Die Sperre erfolgt auf Ebene des Domain Name Systems, also sind inkriminierte Sites beispielsweise durch Nutzung von Proxys weiterhin erreichbar.

Geheime Sperrliste

Diese Liste ist geheim und darf nur von einem fünfköpfigen Kontrollgremium, dem mindestens drei Volljuristen angehören, geprüft und beanstandet werden. Das Kontrollgremium ist beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz angesiedelt. Der derzeitige oberste Datenschützer Deutschlands, Peter Schaar, lehnte das Gesetz und seine Verantwortung für die Kontrolle bereits in mehreren Interviews ab.

Das Gesetz folgt auf den ersten Blick zwar dem Grundsatz "Löschen statt Sperren", aber es liegt ganz im Ermessen des BKA, ob es gegen inkriminierte Inhalte vorgehen oder diese nur auf die Sperrliste setzen will. Eine richterliche Kontrolle findet nicht statt.

Harte Debatte

In der Debatte, in der sich die Initiantin des Vorhabens, Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU), von ihrem Staatssekretär vertreten ließ, verteidigte die Unionsabgeordnete Martina Krogmann das Gesetz. Es seien zwar Begehrlichkeiten nach Ausweitung der Internet-Sperren auf andere Bereiche zu verzeichnen gewesen, man habe das Gesetz aber so konstruiert, so dass es ausschließlich zur Verhinderung des Zugriffs auf Kinderpornografie verwendet werden könne. Zudem sei die Geltungsdauer des Gesetzes auf drei Jahre begrenzt. Nach zwei Jahren werde es eine Evaluation geben, ob es nützlich sei oder nicht. Man dürfe im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Kinderpornografie nicht von Zensur sprechen.

Der bayrische FDP-Abgeordnete und Richter Max Stadler sagte, durch das Gesetz werde die Kinderpornografie "um kein Jota zurückgedrängt". Es gelte, die Täter zu verfolgen und zu bestrafen, dazu seien Internet-Sperren aber nutzlos, dafür berühre das Gesetz "sensible Punkte des Rechtsstaats". Stadler griff zunächst das Verfahren an, in dem die Koalition das Gesetz durchs Parlament geschleust hatte. Bei der ursprünglich in erster Lesung debattierten Fassung habe es sich noch um eine Änderung des Telemediengesetzes gehandelt, der neue Entwurf für das Zugangserschwerungsgesetz existiere erst seit zwei Tagen und sei noch nicht einmal auf der Tagesordnung des Parlaments aktualisiert worden.

FDP: "Verfahrenstrick"

Stadler sagte, dabei handle es sich um einen Verfahrenstrick und wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht, das sich wohl bald mit dem Sperrgesetz befassen werde, auch das Zustandekommen eines Gesetzes in seiner Urteilsfindung zu berücksichtigen pflege. Weiterhin, so Stadler, überschreite der Bund mit dem Gesetz, bei dem es sich um ein Polizeigesetz handle, seine Kompetenzen - denn die Polizei ist in Deutschland Ländersache. Auch wenn die Bekämpfung von Kinderpornografie ein hehres Ziel sei, sollte man dafür nicht die grundgesetzlichen Kompetenzregelungen übergehen.

Dass das BKA für die Erstellung der Sperrliste zuständig sei, bezeichnete Stadler als "systemfremd", das wäre eine richterliche Aufgabe. Die Kontrolle des BKA gehöre auch nicht zum Aufgabenspektrum des Bundesdatenschutzbeauftragten. Insgesamt wertete Stadler das Gesetz als "Einstieg in die Internet-Zensur", die ersten Begehrlichkeiten nach Ausweitungen würden bald auftauchen, wie es auch bei der Nutzung der Mautdaten zu Strafverfolgungszwecken geschehen sei. Das Gesetz enthalte zu viele Risiken und Nebenwirkungen und sei daher abzulehnen.

SPD verteidigt Spezialgesetz

Für die Sozialdemokraten widersprach der Abgeordnete Martin Dörmann Stadlers Ausführungen. Das Internet sei "kein rechtsfreier Raum", so Dörmann, die SPD habe dafür gesorgt, dass ein gesondertes Gesetz geschaffen wurde, das ausschließlich der Bekämpfung der Kinderpornografie diene und dessen Geltungsbereich nicht erweitert werden könne. Auf eine Zwischenfrage des grünen Abgeordneten Jerzy Montag, welche Kompetenz der Bundesdatenschutzbeauftragte zur Kontrolle der Sperrlisten habe, antwortete Dörmann, dass nicht der Datenschützer selbst, sondern das "richterliche Gremium" die Kontrollaufgabe habe.

Eine Zwischenfrage des SPD-Abgeordneten Jörg Tauss, der von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe im März 2009 öffentlich der Beschaffung von Kinderpornoinhalten bezichtigt worden war - Tauss weist die Anschuldigungen bis heute zurück -, ließ Dörmann nicht zu, dafür betonte er, dass mit dem Gesetz die auf Druck von Von der Leyen abgeschlossenen Sperrverträge zwischen einigen Providern und dem BKA auf verlässliche gesetzliche Grundlage gestellt worden seien. Die Sozialdemokraten hätten den Grundsatz "Löschen statt Sperren", der von den über 135.000 Mitunterzeichnern der Petition gegen Netzsperren vorgebracht worden sei, aufgenommen und dafür gesorgt, dass dieser ins Gesetz geschrieben worden sei.

Kritik am Fehlen des Richtervorbehalts

Auch die Abgeordneten Jörn Wunderlich (Die Linke) und Wolfgang Wieland (B90/Grüne) argumentierten gegen das Gesetz und warfen der Bundesregierung vor, das "Tor zur Internet-Zensur" geöffnet zu haben (Wunderlich). Wieland wies abermals auf die fehlende richterliche Kontrolle hin: "Sie drücken sich davor, einen Richter zu fragen."

Michaela Noll (CDU/CSU) zitierte eine Allensbach-Umfrage, nach der sich 91 Prozent der Deutschen für Internet-Sperren gegen Kinderpornografie ausgesprochen hätten. Noll: "Die restlichen neun Prozent, das ist die Internet-Community." Besagte Umfrage war vom Familienministerium in Auftrag gegeben worden.

Statement von Tauss

Nach der namentlichen Abstimmung trat Tauss ans Rednerpult und gab eine persönliche Erklärung ab. Er habe sich in den vergangenen Jahren stets gegen Kinderpornografie im Internet engagiert. Er habe aber gegen das Gesetz gestimmt, weil es mit dem eigentlichen Titel nichts zu tun habe. Tauss: "Mit diesem Gesetz werden erstmals seit 1945 Überwachungsstrukturen im freien Teil Deutschlands geschaffen."

Er wies darauf hin, dass der Bund deutscher Kriminalbeamter festgestellt habe, dass das Stoppschild die Fahndung nach Kinderpornointeressenten eher erschwere, da es diesen zeige, dass eine Site entdeckt wurde und sie auf neue ausweichen könnten. Die Verträge mit den Providern seien diesen abgenötigt worden. Er bedauerte auch, dass Ministerin Von der Leyen nicht im Plenum anwesend war, um sich der Debatte über das von ihr initiierte Gesetz zu stellen.

Der deutsche Bürgerrechtler Markus Beckedahl schreibt auf der Plattform Netzpolitik.org in einer ersten Reaktion: "Jetzt fangen die Planungen für Verfassungsklagen an. Ein schwarzer Tag für die digitale Gesellschaft. Die Initiatorin der Rekordpetiton gegen das Sperrgesetz, Franziska Heine, hat kürzlich in einem Gespräch mit der deutschen Wochenzeitung "Der Freitag" angekündigt, gegen das Gesetz vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Mehr zum Thema:

~ Link: Expertenrunde zum Kampf gegen Kinderpornos (../http://www.fuzo-archiv.at/?id=1603654v2) ~

(futurezone/Günter Hack)