Bis zu 25 Anfechtungen bei der ÖH-Wahl

DEMOKRATIE
24.06.2009

E-Voting löst die meisten Beschwerden aus

Die diesjährig Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) waren nicht nur jene mit der historisch niedrigsten Beteiligung (25,7 Prozent), es dürfte auch jene mit den meisten Anfechtungen in der Geschichte der Studentenvertretung werden.

Bis zu 25 Wahlanfechtungen

Während es in der Vergangenheit in der Regel zwischen vier und sechs Einsprüche bei den Wahlkommissionen an den 21 Unis gab, dürften es nach dem ersten Urnengang mit E-Voting-Option bis zu 25 werden, so der Vorsitzende der Bundeswahlkommission, Bernhard Varga, am Mittwoch.

An der Uni Wien gebe es diesmal vier Einsprüche, an den Technischen Unis in Wien und Graz seien es jeweils drei - bis jetzt, denn noch hätten nicht einmal alle Uniwahlkommissionen ihre Unterlagen an ihn weitergeleitet, so Varga. Spätestens im August sollte aber feststehen, wie viele Wahlen beeinsprucht werden. Sicher dürfte laut Varga allerdings sein, dass es so viele werden wie nie zuvor; er rechnet mit 20 bis 25 Einsprüchen.

E-Voting löst die meisten Beschwerden aus

Die meisten Beschwerden - bisher eingebracht durch die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), den Verband Sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) und die Fachschaftslisten (FLÖ) - richten sich gegen die elektronische Wahl. Hauptsächlich werden die Anfechtungen argumentiert mit dem Fehlen der Listen-Kurzbezeichnungen auf den Internet-Wahlzetteln, datenschutz- und verfassungsrechtlichen Unsicherheiten und Problemen bei der Einsichtnahme in den Quellcode der E-Voting-Software.

ÖH-Wahl erst einmal wiederholt

Eine Wiederholung der Wahl wäre außergewöhnlich, laut Varga ist das erst einmal passiert: 1985 hatte der Verfassungsgerichtshof die Aufhebung des Urnengangs beschlossen, weil mit der "Aktion Neue Rechte" (ANR) eine Gruppierung zugelassen worden war, die gegen das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung verstieß.

Selbst bei einer Aufhebung der ÖH-Wahl geht Varga aber nicht von einer Wiederholung vor dem regulären nächsten Termin in zwei Jahren aus. Diese müsste spätestens sechs Monate vor diesem Termin stattfinden, was aber aufgrund des Fristenlaufs sehr unwahrscheinlich sei: Ab dem Einbringen des Einspruchs bleiben den Wahlkommissionen sechs Monate Zeit, um eine Entscheidung zu treffen.

Langer Weg bis zur Entscheidung

Wird der Bescheid der Wahlkommission durch eine der an der jeweiligen Uni kandidierenden Gruppen beeinsprucht (auch wenn nur eine Fraktion die Wahl anficht, dürfen alle Stellung nehmen), muss Wissenschaftsminister Johannes Hahn (ÖVP) - ebenfalls innerhalb von sechs Monaten - eine Entscheidung treffen. Dagegen können die wahlwerbenden Gruppen wiederum Einspruch erheben, die Entscheidung fällt dann am Verwaltungs- oder Verfassungsgerichtshof. Sollte es dann zu einer Aufhebung der Wahl kommen, würde diese vermutlich zum ohnehin geplanten nächsten Wahltermin stattfinden.

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(APA)