Pirate-Bay-Prozess wird nicht neu aufgerollt
Das Oberlandesgericht Stockholm hat entschieden, dass der Richter im Pirate-Bay-Prozess nicht befangen gewesen ist. Die Pirate-Bay-Betreiber überlegen nun, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen.
Der Prozess gegen vier Verantwortliche der Internet-Tauschbörse The Pirate Bay wird nicht wegen Befangenheit des Richters wiederholt. Entsprechende Anträge der Verteidigung wies das Oberlandesgericht in Stockholm am Donnerstag ab.
Richter war Mitglied in Copyright-Gruppen
In erster Instanz waren die vier Schweden wegen Verletzung des Urheberrechts zu je einem Jahr Haft sowie 2,7 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Wie während des Verfahrens bekanntwurde, war der Gerichtsvorsitzende Tomas Norström Mitglied von Branchenorganisationen, die sich für die Wahrung des Urheberrechts einsetzen.
Der sogenannte Torrent-Tracker The Pirate Bay stellt einen Suchdienst für Dateien zur Verfügung, die in Peer-to-Peer-Netzwerken kursieren. Unter anderen hatte die Film- und Musikindustrie aus den USA Gerichtsverfahren in mehreren europäischen Ländern betrieben und plant weitere, um die Sperre der Website zu erreichen. Gegen das Stockholmer Urteil aus erster Instanz haben sowohl die Verurteilten wie die Kläger Berufung eingelegt. Gegen die Entscheidung von heute können sie keine Berufung einlegen.
Auf dem Weblog der Pirate Bay haben die Betreiber angekündigt, dass sie überlegen, "das schwedische Rechtssystem" vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu zerren. Die entsprechende Entscheidung solle morgen getroffen werden, schreiben sie. Sie halten auch Anders Eka für befangen, den Richter, der seinen Kollegen Norström entlastet hat. Laut der Tageszeitung "Dagens Nyheter" gehört Eka einer Forschungsgruppe der Universität Stockholm an, an der auch Monique Wadsted und Peter Danowsky, die Anwälte der Film- und Musikindustrie im Pirate-Bay-Prozess beteiligt sind.
(dpa/futurezone)