Strengere Regeln für Asyldatenbank gefordert
Datenschützer fordern präzisere Regeln für Umgang mit Fingerprints
Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS), Peter Hustinx, hat am Mittwoch die zweite Empfehlung der EU-Datenschutzgruppe zur zentralen Fingerabdrucksdatenbank für Asylsuchende (European Dactyloscopie; EURODAC) veröffentlicht.
Um zu vermeiden, dass Menschen in mehreren Ländern des Schengen-Raums um Asyl ansuchen, werden die persönlichen Daten und Fingerabdrücke der Asylbewerber seit 2003 in der zentralen Datenbank gespeichert, die der EU-Kommission untersteht. Bisher müssen alle um Asyl ansuchenden Menschen über 14 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben. Diese werden in ihrer elektronischen Akte zentral gespeichert. Die EURODAC-Richtlinie wird derzeit evaluiert und überarbeitet, die Kommission hatte zuletzt im Dezember 2008 Vorschläge für die Revision vorgestellt.
Fingerabdrücke nur von Volljährigen
Die EU-Datenschützer empfehlen, dass erst Menschen über 18 Jahren die Fingerabdrücke abgenommen werden sollen. Außerdem sollen die Methoden zur Feststellung des Alters der Antragsteller klar definiert und öffentlich gemacht werden. Die Kommission solle auch feststellen lassen, inwieweit die in den Mitgliedsländern zur Feststellung des Alters verwendeten Methoden zuverlässig sind und ob sie EU-weit standardisiert werden können.
Weiterhin sollten die Mitgliedsstaaten (inklusive Norwegen, Island und der Schweiz) dafür sorgen, dass die Asyl suchenden Menschen über ihre Datenschutzrechte gut informiert werden - auch über die Möglichkeit, in ihre Daten Einsicht zu bekommen und Fehler in ihren Datensätzen korrigieren zu lassen.