"Street View muss Anonymität gewährleisten"

DATENSCHUTZRAT
03.07.2009

Der Datenschutzrat im Bundeskanzleramt fordert eine Rechtsgrundlage für Google Street View und ähnliche Dienste und hat eine Arbeitsgruppe zur bevorstehenden Novelle des Datenschutzgesetzes eingesetzt.

Am Freitag befasste sich der Datenschutzrat mit datenschutzrechtlichen Problemen des Google-Dienstes Street View und ähnlicher Anwendungen. Das Gremium, das die Bundesregierung in rechtspolitischen Fragen des Datenschutzes berät, bemängelte das Fehlen einer Rechtsgrundlage für die Art von Aufnahmen, wie sie für solche Angebote erstellt werden. Diese sei notwendig, "um ein Ausufern und Missbrauch dieser neuen Anwendung zu verhindern", sagte Harald Wögerbauer, der Vorsitzende des Datenschutzrates.

In Österreich gäbe es bereits einige Anbieter, die Straßen abfahren, fotografisch erfassen und die Bilder teils verpixelt, teils unverpixelt ins Netz stellen. Rechtlich klären müsse man "den Weg der Bilder von der Aufnahme bis ins Internet und dem Ausliefern ins Ausland", so Wögerbauer.

"Anonymisierung muss gewährleistet sein"

Der Datenschutzrat sieht nur durch sofortiges Unkenntlichmachen aller Gesichter und Autokennzeichen im Aufnahmewagen die Anonymität und Privatsphäre der Bevölkerung gesichert. Google, für dessen Dienst Street View in Österreich ein Registrierungsverfahren bei der Datenschutzkommission läuft, hat nach Kritik von Datenschützern damit begonnen, Gesichter und Autokennzeichen mittels Verfremdungstechnologie ("Blurring") unkenntlich zu machen.

Die Anonymisierung müsse flächendeckend gewährleistet sein, forderte Wögerbauer. Er warnte auch vor der Transferierung der Daten ins Ausland: "Besonders dann, wenn die Rechtsordnung dieser Staaten nicht dem Datenschutzniveau Österreichs entspricht und die ausländischen Behörden aufgrund ihrer innerstaatlichen Rechtsgrundlagen Zugriff auf diese persönlichen Daten haben."

Arbeitsgruppe für Novelle des Datenschutzgesetzes

Der Datenschutzrat beschloss am Freitag auch, angesichts der bevorstehenden Novelle zum Datenschutzgesetz (DSG) eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Diese soll ihre Arbeit noch im Sommer abschließen und eine endgültige Stellungnahme vorlegen, erklärte Wögerbauer.

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(futurezone/APA)