US-Zugriff auf deutsche Polizeidaten
Die USA dürfen künftig zur Terrorismusbekämpfung bei verdächtigen Personen deutsche Polizeidaten abfragen und haben dabei auch Zugriff auf sensible Daten wie ethnische Herkunft und politische Anschauung.
Der deutsche Bundestag billigte am Freitag gegen die Stimmen der Opposition ein bereits am 11. März 2008 von den zuständigen Ministern der beiden Länder vereinbartes Abkommen, das einen umfangreichen Online-Austausch persönlicher Daten nach dem Vorbild des europäischen Vertrags von Prüm erlaubt. Übermittelt werden dürfen Fingerabdrücke, DNA-Profile sowie Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und die Nummern von Ausweispapieren.
Zu den weiteren sensiblen Daten gehören auch Angaben über ethnische Herkunft sowie politische Anschauungen, religiöse und sonstige Überzeugungen.
"Personenbezogene Daten, aus denen die Rasse oder ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse oder sonstige Überzeugungen oder die Mitgliedschaft in Gewerkschaften hervorgeht oder die die Gesundheit und das Sexualleben betreffen, dürfen nur zur Verfügung gestellt werden, wenn sie für die Zwecke dieses Abkommens besonders relevant sind", heißt es im betreffenden Artikel der Vereinbarung.
Kritik von Datenschützern und Gewerkschaften
Gewerkschaften, Opposition und Datenschützer kritisierten die Übermittlung sensibler Daten scharf. Die Kritiker wenden ein, dass in den USA polizeiliche Daten über Jahrzehnte gespeichert werden. Auch biete das niedrige Datenschutzniveau in den USA keinen ausreichenden Schutz.Auch der deutsche Bundesrat, dessen Zustimmung nicht erforderlich ist, hält die Übermittlung besonders sensiblen Daten für bedenklich.
Der Datenschutzbeauftragte des Bundes, Peter Schaar, vermisste Konkretisierungen, welche Straftaten nach nationalem Recht als schwerwiegend oder terroristisch gelten. Die Bundesregierung hatte Bedenken gegen die Übermittlung von besonders sensiblen Daten mit dem Hinweis zurückgewiesen, dass diese Daten nur äußerst selten von Relevanz sein dürften. Man könne sie aber nicht von vornherein ausschließen.
"Hit/No Hit"-Verfahren
Dem Abkommen zufolge verpflichten sich die Vertragsparteien, "personenbezogene Daten nach Treu und Glauben und nach ihren jeweiligen Rechtsvorschriften zu verarbeiten". Der Zugriff auf die Daten erfolgt zunächst nach dem Verfahren "Hit/No Hit" (Treffer/kein Treffer). Gibt es in den Datenbeständen keinen Treffer, werden auch keine Namen weitergegeben.
Diskussion auch in Österreich
Gespräche über einen Austausch von Daten im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und den Terrorismus fanden auch schon zwischen den USA und Vertretern der österreichischen Regierung statt. So wurden etwa Mitte März in Wien Möglichkeiten zur Übermittlung österreichischer Polizeidaten an die Vereinigten Staaten ausgelotet.
(dpa/futurezone)