F: Offene Netzverbindung soll strafbar werden
Im Rahmen des Internet-Sperrgesetzes HADOPI 2 will die rechtskonservative französische Regierung die Offenheit von Internet-Verbindungen kriminalisieren. Die Opposition befürchtet, dass damit eine Verpflichtung zur Installation einer staatlichen "Sicherheitssoftware" verbunden sein könnte.
Wie die Tageszeitung "Liberation" am Donnerstag berichtet hat, hat der französische Senat anlässlich der Behandlung des Internet-Sperrgesetzes HADOPI 2 eine besonders umstrittene Passage wieder in das Vorhaben eingebracht.
Die französischen Internet-Nutzer sollen dazu gezwungen werden, ihre Zugänge gegen etwaigen Zugriff Dritter zu sichern. Das gilt besonders für die Verschlüsselung von WLAN-Zugängen. Tun sie das nicht, droht ihnen eine Strafe von 1.500 Euro. Laut einem Bericht des Senators Michel Thiolliere, der der rechtskonservativen Regierungspartei UMP angehört, sollen jene Internet-Nutzer bestraft werden, die die Sicherung ihres Zugangs "vernachlässigt" und dazu nicht "die notwendigen Mittel" eingesetzt hätten.
"Vernachlässigung" und Richtervorbehalt
In der französischen Nationalversammlung war bereits über den Einsatz einer staatlichen "Sicherheitssoftware" debattiert werden. "Liberation" zitiert Thiolliere: "Wer diese Software einsetzt, wird abgesichert sein." Umkehrschluss: Wer das nicht tut, ist Freiwild für die Piratenjäger von Medienindustrie und HADOPI. Die Software soll, so "Liberation", kostenpflichtig und proprietär sein und mit einem zentralen Server kommunizieren. Die grüne Senatorin Marie-Christine Blandin warnte: "Als Nächstes wird es als 'Vernachlässigung' gelten, Linux einzusetzen."
Sowohl Thiolliere als auch der neue Kulturminister Frederic Mitterand behaupteten in der Debatte vom Mittwoch, dass die Verpflichtung zur Absicherung des Internet-Zugangs keine Umkehr der Beweislast darstelle. Der Richter müsse das prüfen. Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net sieht das freilich anders. Der Nutzer müsse im Rahmen eines von der HADOPI vorbereiteten Schnellverfahrens beweisen, dass sein Zugang gesichert sei. Laut einem internen Bericht der Regierung über die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens HADOPI 2, der kürzlich vom Wirtschaftsblatt "La Tribune" veröffentlicht wurde, ist für die Durchführung eines Internet-Sperrverfahrens gerade einmal ein Zeitraum von 45 Minuten vorgesehen, der Richter soll sich rund fünf Minuten mit einem Fall befassen.
Jeremie Zimmermann von La Quadrature du Net bezeichnete in einer Aussendung vom Donnerstag die Verabschiedung des Gesetzes durch den Senat als "beklagenswert". Die Regierung solle sich lieber um Modelle kümmern, mit denen die Kreativen für ihre Arbeit im digitalen Zeitalter entschädigt werden könnten.