Wettbewerbsklage gegen Facebook

GERICHT
10.07.2009

Das Portal Power.com, das Anfang des Jahres von Facebook wegen Urheberrechtsverletzungen geklagt wurde, schlägt zurück und wirft dem US-Anbieter Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Am Freitag hat das in Brasilien ansässige Unternehmen Power.com vor einem Bezirksgericht in San Jose (US-Bundesstaat Kalifornien) eine Klage gegen Facebook eingebracht, in der dem US-Anbieter vorgeworfen wird, den Zugang seiner Nutzer zu den von ihnen veröffentlichten Informationen unzulässig einzuschränken.

Streit über Zugriff auf Nutzerdaten

Power.com erlaubt es seinen Nutzern, sich simultan in verschiedene Soziale Netzwerke einzuloggen und von einem Ort aus quer über unterschiedliche Communitys hinweg Kontakte zu pflegen. Facebook warf Power.com in seiner Anfang Jänner eingebrachten Klage vor, sich unautorisiert Zugang zu den bei Facebook gespeicherten Informationen zu verschaffen und ohne Erlaubnis urheberrechtlich geschützte Inhalte anzuzeigen.

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"Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht"

Power.com sieht in der Klage Facebooks einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Es sei durchaus üblich, dass sich Nutzer über Drittanbieter auf Websites einloggen könnten, hieß es in einer Aussendung des Unternehmens vom Freitag. Mit seinem Dienst Facebook Connect, bei dem sich Facebook-Nutzer mit ihrem Profil auf anderen Seiten anmelden können, biete der US-Anbieter seinen Nutzern diese Möglichkeit sogar selbst an.

Mit seiner Klage wolle Facebook seine Nutzer davon abhalten, mit Hilfe konkurrierender Technologien auf die von ihnen generierten Inhalte zuzugreifen. Ein Facebook-Sprecher bezeichnete die Gegenklage des brasilianischen Portals in einer ersten Reaktion gegenüber dem britischen Blog Paidcontent.org als unbegründet.

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(futurezone/AP)