EU will Verleger-Feedback zu Google Books

COPYRIGHT
20.07.2009

Stellungnahme der Rechteinhaber angefordert

Die EU-Kommission hat am Montag Verleger und Autoren dazu aufgefordert, Stellungnahmen dazu abzugeben, inwieweit das Buchscan-Projekt von Google das Urheberrecht in der Union tangieren wird. Geplant ist weiters ein Treffen zwischen Vertretern der EU und der Rechteinhaber, das am 7. September stattfinden soll.

Grund für das Treffen ist die immer noch nicht gerichtlich abgesegnete Vereinbarung zwischen Google und US-Autorenverbänden aus dem Jahr 2008, die den Umgang mit E-Texten festlegt, die von Google in verschiedenen Bibliotheken gescannt worden sind. Google will nur jene Texte frei verfügbar machen, die ohnehin gemeinfrei sind.

Von anderen Texten soll nur ein gewisser Prozentsatz angezeigt werden dürfen, ansonsten will Google als Online-Buchhändler auftreten und auch Autoren und Verleger beteiligen. Das äußerst komplexe Google Book Settlement legt unter anderem fest, wie mit verwaisten Werken umgegangen werden soll, also mit Büchern, von denen nicht mehr bekannt ist, wer die Rechte an ihnen hält.

Zentrales Register für Rechteinhaber

Um festzustellen, wer welche Rechte an welchen Texten hält, soll außerdem ein zentrales Register eingerichtet werden. Ein solches Register hätte auch EU-Medienkommissarin Viviane Reding gerne für die EU eingerichtet, wie sie kürzlich in einer Rede zu ihren politischen Prioritäten für die kommende Amtszeit erwähnte.

Derzeit prüft das US-Justizministerium, ob Google mit dem Deal nicht zu viel Marktmacht zugestanden wird. In einem viel beachteten Aufsatz, der im Februar in der "New York Review of Books" ("NYROB") publiziert wurde, hat der Harvard-Historiker Robert Darnton begrüßt, dass die verwaisten Werke durch Google verfügbar gemacht würden. Er warnte aber auch vor dem Monopol, das damit entstehen würde.

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(futurezone/Reuters)