EU-Kommission: ACTA bleibt geheim

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22.07.2009

Regierungen wollen Abkommen 2010 unterzeichnen

Die EU-Kommission hat am Mittwoch eine knappe Mitteilung zur fünften Verhandlungsrunde zum Anti-Piraterie-Abkommen ACTA veröffentlicht. Die EU bestätigt darin eine Meldung seitens des US-Handelsbeauftragten, nach der sich die Verhandlungspartner beim letzten Treffen, das am 16. und 17. Juli in Rabat stattgefunden hat, nach einer Diskussion über die Transparenz der Verhandlungen darauf geeinigt hätten, vor den nächsten Treffen Entwürfe der Tagesordnungen zu veröffentlichen. Das nächste Treffen werde im November in Südkorea stattfinden, man wolle das Abkommen 2010 verabschieden.

Falls die Entwürfe der Tagesordnungen so aussehen wie jene Papiere, die die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) mittels einer Eingabe über das US-Informationsfreiheitsgesetz in ihren Besitz und damit an die Öffentlichkeit bringen konnte, so wird sich deren Informationsgehalt in sehr engen Grenzen halten.

Die Agenda für das Treffen in Washington von 29. bis 31. Juli 2008 etwa besteht außer vage gehaltenen Überschriften zu Diskussionspunkten hauptsächlich aus nichtssagenden Formulierungen wie "Continue Negotiation" und "Conclude Discussion for the Day". Immerhin werden die Bürger dann über die exakten Zeitpunkte informiert sein, an denen die Unterhändler ihre Kaffeepausen gemacht haben.

Bürgerrechtler fordern Öffnung

Mit ihrer Absichtserklärung bleiben die ACTA-Unterhändler weit hinter den Forderungen von Datenschützern und Bürgerrechtlern nach Öffnung der Verhandlungen zurück. Die US-Bürgerrechtsorganisation Knowledge Ecology International (KEI) hat im März aufgedeckt, dass die Industriekonzerne, die ihre Interessen durch ACTA geschützt sehen möchten, detailliert über den Stand der Verhandlungen informiert werden. NGOs und Bürger werden von den Unterhändlern dagegen weiterhin im Dunkeln gelassen.

Auch die Volksvertretungen in den teilnehmenden Staaten sind nicht oder nur unzureichend in die Verhandlungen eingebunden; in den USA laufen die Verhandlungen beispielsweise unter dem Privileg des Präsidenten ("Executive Privilege"), wodurch der Senat nicht berücksichtigt wird. Auch die Regierung Obama hat sich nach anfänglichen Beteuerungen nicht dazu durchringen können, die Verhandlungen für die Bürger zu öffnen.

Bürgerrechtler und Datenschützer befürchten, dass das Abkommen zahlreiche tiefe Einschnitte in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger in den betroffenen Staaten mit sich bringen könnte. Die EU-Kommission schreibt in ihrem aktuellen Positionspapier vom Juni, dass auch die Rolle der Internet-Provider beim Schutz des Urheberrechts im Rahmen der Verhandlungen untersucht werden soll.

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