D: Stellungnahmen zur Data-Retention publiziert
AK Vorrat warnt vor totaler Überwachung
Die deutsche Bürgerrechtsorganisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) hat am Freitag darauf hingewiesen, dass nun alle Stellungnahmen der Sachverständigen vorliegen, die vom Bundesverfassungsgericht zur Klärung der Grundgesetzkonformität der deutschen Umsetzung der EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (Data-Retention) angefordert worden waren. Der AK Vorrat hatte am 31. Dezember 2007 mit Unterstützung von 34.000 Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht prüft die Beschwerde derzeit noch.
Auskunftspflicht infrage gestellt
Dabei wird einmal mehr die rechtliche und technische Komplexität des Vorhabens deutlich, mit dem die EU-Innenminister die Provider zur verdachtsunabhängigen Speicherung sämtlicher Kommunikations- und Standortdaten aller Bürger zwingen wollen. Beispielsweise sind sich die Sachverständigen nicht darüber einig, ob nicht-kommerzielle Dienste wie Anonymisierungsservices auch auf Speicherung der Kommunikationsdaten verpflichtet werden können. Die EU-Kommission sagt hier Nein, der deutsche Telekomregulator Bundesnetzagentur sagt Ja.
Auch über den Auskunftsanspruch der überwachten Bürger gegenüber Behörden und Providern über die gespeicherten Daten gibt es unterschiedliche Auffassungen. Während der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar der Ansicht ist, dass die Bürger ein Auskunftsrecht haben, sieht das die Bundesnetzagentur wieder anders.
Tiefer Eingriff in Bürgerrechte
Patrick Breyer, Sprecher des AK Vorrat, weist auf die tiefgreifenden Eingriffe in die Bürgerrechte hin, die die Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt: "Die Aufzeichnung aller Verbindungsdaten muss gestoppt werden, weil sie spurenlose Kontakte zu Journalisten, Drogen- und Eheberatungsstellen unmöglich macht und dadurch vertrauliche Kommunikation erschwert oder sogar verhindert", so Breyer. Der AK Vorrat ruft für den 12. September 2009 zu einer Großdemonstration in Berlin gegen staatliche Überwachungspläne auf.
In Österreich soll der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung im September vorgestellt werden. Die zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures plant eine Mindestumsetzung der EU-Vorgaben, die Speicherfrist für die Kommunikations- und Standortdaten soll sechs Monate betragen.