Stallman kritisiert schwedische Piratenpartei
Free-Software-Foundation-Gründer Richard Stallman befürchtet, dass der Urheberrechtskurs der schwedischen Piratenpartei ein "Schuss nach hinten" sein könnte.
In einem offenen Brief auf der GNU-Website nahm Stallman am Freitag Stellung zu den Urheberrechtsforderungen der schwedischen Piratenpartei. Generell unterstützt er deren Bestrebungen - bis auf einen Punkt.
Die Piratenpartei, die gegen Software-Patente und restriktive Copyright-Gesetzgebung eintritt, würde mit der Forderung, das Copyright für die kommerzielle Nutzung von Werken pauschal auf fünf Jahre zu begrenzen, der Freie-Software-Bewegung schaden, so Stallman. Der FSF-Gründer schlägt in seiner Stellungnahme auch eine Lösung für das Problem vor.
"Schuss nach hinten"
Die GNU General Public License (GPL) und andere Copyleft-Lizenzen erlauben jedem, Werke von anderen zu verändern und zu veröffentlichen - aber nur unter der Bedingung, dass danach die gleiche Lizenz verwendet wird. Das garantiere eine freie und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Codeteile. Zudem müssen alle Distributoren den Nutzern Zugang zum Quellcode gewähren.
Mit einer Regelung, Software generell nach fünf Jahren in Gemeineigentum (Public Domain) übergehen zu lassen, könne "der Schuss nach hinten losgehen", so Stallman. Auch Copyleft-Software würde nach fünf Jahren offen sein und in proprietäre Computerprogramme einfließen können, umgekehrt sei das jedoch nicht garantiert.
Problem EULA
Propietäre Software sei nicht nur durch das Copyright, sondern auch durch Endnutzer-Lizenzverträge (EULA) geschützt. Auch wenn das Urheberrecht eine nichtkommerzielle Nutzung erlaube, könnte diese durch die EULA verboten sein. Darüber hinaus sei eine Offenlegung des Quellcodes nicht gesichert.
Stallman kann sich ein Gesetz mit der Fünfjahresfrist nur unter der Voraussetzung vorstellen, dass garantiert ist, dass auch propietäre Software-Quellcodes nach Zeitablauf offengelegt werden müssen. Stallman schlägt vor, dass propietäre Software-Codes nach dem Release bei Dritten hinterlegt werden sollen, womit eine Offenlegung nach fünf Jahren gesichert wäre.