675.000-Dollar-Strafe in Filesharing-Prozess
Der Student Joel Tenenbaum ist am Freitag von einem US-Gericht zu einer Schadenersatzzahlung von 675.000 Dollar (474.000 Euro) verurteilt worden, weil er 30 Songs über Filesharing-Netzwerke heruntergeladen und weitergegeben hat.
Damit muss der 25-Jährige 22.500 Dollar (15.783,75 Euro) pro Song an die klagenden Musikkonzerne Universal Music, Warner Music und Sony zahlen. Laut Gesetz wäre eine Zahlung von bis zu 150.000 (105.225 Euro) Dollar pro Titel bei vorsätzlichem Handeln möglich gewesen, Tenenbaum drohte eine Höchststrafe von 4,5 Millionen Dollar (3,2 Mio. Euro).
Der Student hatte nicht in Abrede gestellt, nicht-lizenzierte Musik-Files aus Online-Tauschbörsen bezogen zu haben.
"Nicht fair"
Harvard-Professor Charles Nesson, der Tenenbaum verteidigte, bezeichnete die Strafe als "nicht fair" und kündigte Berufung an. Das Gericht hatte dem Staranwalt vor dem Prozess untersagt, damit zu argumentieren, dass der Tausch von Musik in Peer-to-Peer-Netzwerken unter den fairen Gebrauch ("Fair Use") von Kulturgütern falle.
Nesson hatte zuvor an die Jury appelliert, den klagenden Musikkonzernen "eine Botschaft zu senden" und nur eine Minimalstrafe auszusprechen. Diese hätte sich auf 750 Dollar pro Song belaufen.
Privatkonkurs droht
Tenenbaum kündigte an, dass er Privatkonkurs anmelden müsse, falls das Urteil halte. Er zeigte sich jedoch erleichtert, dass den Musikkonzernen keine Millionenzahlungen zugestanden wurden. Der US-Musikindustrieverband (RIAA) bedankte sich bei der Jury für das Urteil.
Zweiter Prozess
Der Fall war erst der zweite solche, der vor einem US-Geschworenengericht verhandelt wurde. Im Juni wurde die 32-jährige Jammie Thomas-Rassett im US-Bundesstaat Minnesota zur Zahlung von fast zwei Millionen Dollar Strafe wegen des unautorisierten Downloads und der Weitergabe von Musik-Files über eine Peer-to-Peer-Software verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Thomas-Rassett legte Berufung ein.
(APA/AP/futurzeone)