Kein Potenzial für Bezahl-Inhalte
Das Umsatzpotenzial für kostenpflichtige Angebote im Netz ist nach Einschätzung von Branchenvertretern und Medienexperten auf dem Medienkongress "Hamburger Dialog" begrenzt und dient demnach vielen Online-Firmen auch in Zukunft lediglich als zusätzliche Einnahmequelle.
"Zum großen Teil müssen sich die Online-Angebote weiter über Werbung finanzieren", meinte Jörg Bueroße, Vorstandschef des Online-Vermarkters Tomorrow Focus. Kostenpflichtige Inhalte würden auch in vier bis fünf Jahren nur etwa zehn Prozent der Internet-Umsätze eines Verlages ausmachen, schätzt er.
Auch Henrik Hörning von der Unternehmensberatung Detecon sieht Paid Content höchstens als zweites Standbein neben der Werbung im Internet. "Ich glaube, dass die Umsatzperspektiven überschätzt werden." Eine Prognose über den künftigen Umsatzanteil wollte er nicht wagen.
Immer mehr Verlage verlangen neben dem Archiv ihrer Publikationen auch für Inhalte wie bestimmte aktuelle Artikel, Exklusivinterviews, Testberichte oder andere Mehrwehrtangebote Geld für die Internet-Nutzung. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger [VDZ] rechnet in diesem Jahr mit einer Verdreifachung der Paid-Content-Einnahmen in Deutschland auf 45 [2002 geschätzt: 14] Mio. Euro. Bis 2005 soll das Volumen auf 127 Mio. Euro steigen.
Deutsche wollen für Inhalte zahlenLaut einer VDZ-Studie sind die User oft nur zur Zahlung von kleinen Beträgen für Netzinhalte bereit. Die persönliche Preisbereitschaft liegt demnach für Bezahl-Angebote im Internet bei rund einem Euro, bei Abo-Angeboten bei etwa 3,50 Euro. Die Zahlungsbereitschaft sei bei Angeboten für das Herunterladen von Videos, Musiktiteln und Spielen am größten.
Bei der Preisgestaltung ihrer Internet-Angebote folgten die Verlage noch keiner Strategie, sondern entschieden das oft aus dem Bauch heraus, wie Bueroße zugab. Dabei gebe es auch Beispiele für eine geringe Preissensibilität der Kunden.
So habe seine Firma die Preise für den Zugang zu einer Datenbank über anstehende Zwangsversteigerungen in Deutschland und für die Berechnung der Unterhaltszahlungspflicht im Scheidungsfall jeweils verdoppelt, ohne einen Rückgang der Nutzung festzustellen.