Schärfere Gesetze gegen unerlaubte Werbung
Die deutsche Bundesregierung will härter gegen Telefonspammer und aggressive Callcenter-Verkaufsstrategien vorgehen. In Zukunft müssen laut einem neuen Gesetz Telefonverkäufe schriftlich bestätigt werden. Callcenter dürfen ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken. Die Konsumenten sollen Verstöße gegen die neuen Bestimmungen melden.
Die deutsche Bundesregierung will die Konsumenten besser vor aggressiven Telefonverkäufern schützen. Am 4. August tritt das "Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen" in Kraft.
Die dortige Regulierungsbehörde Bundesnetzagentur erhielt daher neue Befugnisse bei der Bekämpfung solcher Werbung: Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Telefonwerbung werden jetzt als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Die Behörde kann sie mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ahnden.
"Die unerwünschte Telefonwerbung ist inzwischen für die meisten Bürger mehr als nur ein Ärgernis", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. Es war bereits vor der Gesetzesänderung verboten, Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen. Es handelt sich dabei um eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Konsumenten sollen helfen
Die Bundesnetzagentur rief die Konsumenten am Montag zur Mithilfe auf. Auf einem im Web abrufbaren Formblatt müssten sie Datum und Uhrzeit eines unerlaubten Anrufs, Name und möglichst auch Rufnummer, Name des Unternehmens und den Grund des Anrufs notieren. Nur mit detaillierten Beschwerden könne die Agentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und letztlich Bußgelder verhängen.
Der Gesetzgeber stellte laut Netzagentur mit der Änderung klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich in den Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben muss. Damit können sich die Anrufer nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem völlig anderen Zusammenhang - etwa bei Gewinnspielen - oder nachträglich erteilt hat.
Hohe Bußgelder für unerlaubte Werbung
Auch das Telekommunikationsgesetz wurde um einen Bußgeldtatbestand erweitert. Bei Werbeanrufen darf der Anrufer seine Rufnummer künftig nicht mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro auferlegen.
Mit dem neuen Gesetz haben Verbraucher auch mehr Möglichkeiten, telefonisch abgeschlossene Verträge zu widerrufen. Anders als bisher gibt es ein Widerrufsrecht ab sofort auch für Zeitungs- und Zeitschriftenabos sowie Lottoverträge. In diesen Bereichen kommt es laut dem deutschen Justizministerium besonders häufig zu unerlaubter Telefonwerbung.
Zustimmung zu Anbieterwechsel erforderlich
Für einen Widerruf ist es dabei gleichgültig, ob ein Vertrag bei einem erlaubten oder unerlaubten Werbeanruf abgeschlossen wurde. Die Widerrufsfrist beträgt zwischen zwei und vier Wochen und beginnt erst, wenn der Verbraucher schriftlich über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.
Bei Vertragsabschlüssen etwa über einen Anbieterwechsel müssen Verbraucher künftig schriftlich informiert werden. Dadurch soll verhindert werden, dass es zu ungewünschten Wechseln kommt. Das sei in der Vergangenheit häufig bei Telekommunikationsfirmen passiert, erklärte das Justizministerium.
(dpa/AFP)