VfGH weist E-Voting-Anfechtungen zurück
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Anträge aus dem Umfeld des Rings Freiheitlicher Studenten (RFS) gegen das E-Voting bei der Wahl zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) wegen formaler Mängel zurückgewiesen. Der RFS will weiter gegen E-Voting vorgehen und die Anträge neu einbringen.
Die Anträge seien zu ungenau formuliert. Sie würden nicht klar zum Ausdruck bringen, welche Rechtsvorschrift aufgehoben werden soll, wird in dem am Freitag zugestellten Beschluss erläutert.
Die Anträge stammen von einem RFS-Kandidaten und einer Studentin. Beide behaupteten, durch das bei der ÖH-Wahl im heurigen Mai erstmals eingesetzte E-Voting in ihrem Wahlrecht verletzt zu sein. Sie bekämpften nicht das Wahlergebnis, sondern die Verordnung des Wissenschaftsministeriums für die Wahl 2009.
Verordnungsstellen nicht genau bezeichnet
Prinzipiell entscheide der VfGH auch über die Gesetzwidrigkeit von Verordnungen auf Antrag einer Person, die sich unmittelbar in ihren persönlichen Rechten verletzt sieht, hielten die Verfassungsrichter fest. Aber es gebe das "strenge Erfordernis", dass "die bekämpften Verordnungsstellen genau und eindeutig bezeichnet" sein müssen.
"Der VfGH ist nämlich nicht befugt, Verordnungsbestimmungen aufgrund bloßer Vermutung darüber, welche Norm der Antragsteller ins Auge gefasst haben könnte, in Prüfung zu ziehen", wird erläutert. Dieser Anforderung seien die beiden Anträge nicht gerecht geworden. Also hafte ihnen ein "nicht verbesserungsfähiger - gravierender - Mangel" an, stellten die Verfassungsrichter fest.
Marsch durch die Instanzen
Beim VfGH liegt derzeit erst ein dritter Individualantrag, der von der ÖH Wien initiiert wurde. Er ist - anders als die RFS-Anträge - erst nach der Wahl, Ende Juni, eingelangt, richtet sich aber auch grundsätzlich gegen das E-Voting. Noch nicht bis zum VfGH geschafft haben es u. a. von den Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) angekündigte Anträge, die sich gegen die konkrete Durchführung (z. B. die Pannen beim elektronischen Stimmzettel) richten.
In diesen Fällen muss erst das Ergebnis beim Wissenschaftsministerium beeinsprucht werden, ehe der Weg zum VfGH beschritten werden kann.
FPÖ will weiter gegen E-Voting vorgehen
In einer Aussendung vom Freitag bedauerte der dritte Nationalratspräsident und FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf die Zurückweisung der Anträge durch die Verfassungsrichter. Graf hatte den RFS bei der Einbringung der Anträge unterstützt. Die bekämpften Paragraphen seien "sehr wohl genau bezeichnet worden", so Graf, der den Verfassungsrichtern vorwarf, sich auf formale Argumente zurückgezogen zu haben, ohne die Sache selbst zu beurteilen.
RFS-Bundesobmann Philipp Schrangl kündigte seinerseits an, weiter gegen "unausgereifte Formen des E-Voting" vorgehen zu wollen. Die Anträge müssten in abgeänderter Form neu eingebracht werden. "Der Verfassungsgerichtshof wird sich daher in Kürze erneut mit der Materie beschäftigen dürfen - diesmal hoffentlich wirklich", so Schrangl.
(APA/futurezone)