Verkauf von RealDVD weiterhin verboten

RIPPER
12.08.2009

Richterin: "Illegales Pirateriewerkzeug"

Am Dienstag hat Richterin Marilyn Hall Patel am Bezirksgericht in San Francisco das Verkaufsverbot für die Software RealDVD des Anbieters RealNetworks aufrechterhalten. Es handle sich bei dem Programm offenbar um ein "illegales Pirateriewerkzeug", so das Gericht. Der Hersteller verstoße damit höchstwahrscheinlich gegen die Copyright-Gesetzgebung und gegen die Lizenzverträge des DVD-Kopierschutzherstellers, denn RealNetworks besitzt eine solche Lizenz. Patel interpretiert den Lizenzvertrag dahingehend, dass er jedwede Herstellung digitaler Kopien verbiete.

Ripper mit Beschränkungen

RealDVD erlaubt es seinen Nutzern, DVD-Inhalte auf der Festplatte des heimischen Computers abzuspeichern. Die Filmdateien sind jedoch ausschließlich auf dem Computer abspielbar, auf dem der DVD-Rip hergestellt wurde, die Verschlüsselung bleibt dabei intakt. Es wird beim Rippen sogar eine zusätzliche DRM-Schicht eingezogen, die verhindern soll, dass die Filme auf einem nicht lizenzierten Rechner abgespielt werden. Die Software war Ende September 2008 in die Geschäfte gekommen, aber vom US-Filmindustrieverband Motion Picture Association of America (MPAA) sofort mit einer einstweiligen Verfügung blockiert worden.

Bereits kurz vor dem Verkaufsstart der Software hatte RealNetworks seinerseits eine Präventivklage gegen die großen Hollywood-Studios und den Lizenzgeber für Verschlüsselungstechnologie auf DVDs, die DVD Copy Control Association, eingebracht. RealNetworks wolle mit seiner Klage vor Gericht feststellen lassen, dass die Software die Lizenzbedingungen der DVD Copy Control Association erfülle, hieß es in einer Aussendung des Unternehmens vom September 2008.

Die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat in einer Aussendung vom Dienstag (Ortszeit) die Entscheidung der Richterin kritisiert. Die EFF wirft Hollywood vor, den technischen Fortschritt kontrollieren zu wollen. Real Networks werde vermutlich gegen die Entscheidung Berufung einlegen, aber die Software werde wohl ein weiteres Jahr vom Markt bleiben.

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(AP/futurezone)