Internet-Regeln für Beamte treten in Kraft

DIENSTRECHT
14.08.2009

Neue Regelung für private Internet-Nutzung

Im Lauf der kommenden Woche tritt die Neuregelung der privaten Internet-Nutzung im öffentlichen Dienst in Kraft. Ziel der Änderung des Beamtendienstrechtsgesetzes sei die Vereinheitlichung der Regeln gewesen, hieß es am Freitag aus dem Büro von Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ). Jedes Ministerium hat allerdings nach wie vor die Möglichkeit, zusätzliche Einschränkungen zu bestimmen.

Bisher war unter Paragraf 79c des Beamtendienstrechtsgesetzes lediglich davon die Rede, dass die Verwendung von Kontrollmaßnahmen, die die Menschenwürde berühren, unzulässig sei.

Wegen der zunehmenden Nutzung des Internets wurde nun umfangreich klargestellt, in welchem Ausmaß Beamte und Vertragsbedienstete in der Arbeit auch privat im Netz surfen dürfen. Außerdem wurden Regeln geschaffen, inwieweit eine entsprechende Kontrolle durch den Arbeitgeber erlaubt ist. "Damit gibt es nun rechtliche Sicherheit für die Bediensteten, aber auch die Dienstgeber", so Heinisch-Hoseks Sprecherin.

Grundsätzlich darf die IKT-Infrastruktur von den Beamten nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Allerdings ist im Gesetz festgelegt, dass auch private Nutzung erlaubt ist, solange sie nicht missbräuchlich erfolgt. Einen Rechtsanspruch auf private Nutzung der IKT-Systeme am Arbeitsplatz gibt es allerdings nicht.

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(APA)