Gericht begrenzt Googles Zugriff auf User-Daten

DEUTSCHLAND
27.08.2009

Geschäftsbedingungen verstoßen gegen Datenschutzrecht

Google-Nutzer in Deutschland sind künftig besser vor Zugriffen des Internet-Riesen auf ihre persönlichen Daten geschützt. Das Landgericht Hamburg schränkte die Zugriffsmöglichkeiten von Google auf die Daten deutscher Anwender in wichtigen Punkten ein, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Donnerstag in Berlin mitteilte.

Demnach verstießen mehrere Klauseln der Geschäftsbedingungen gegen geltendes Datenschutzrecht oder benachteiligten die Google-Nutzer unzulässig (Az. 324 O 650/08).

Personendaten zu Werbezwecken

Die bisherigen Nutzungsbedingungen hätten Google unter anderem erlaubt, unter bestimmten Voraussetzungen Nutzerdaten an Unternehmen weiterzugeben oder mit Daten anderer Anbieter abzugleichen, teilte der vzbv mit. Demnach war der Internet-Dienst auch berechtigt, Personendaten zu Werbezwecken zu verwenden.

Das habe jedoch gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen. Deswegen seien die Klauseln für unwirksam erklärt worden. Dem Datenschutzgesetz zufolge müssen Verbraucher der Verwendung persönlicher Daten eindeutig zustimmen.

Zugriff auf E-Mails

Auch kassierten die Richter den Angaben zufolge Klauseln, die Google den Zugriff auf E-Mails und andere Nutzerinhalte genehmigten. Demnach wäre es dem Internet-Dienst etwa möglich gewesen, E-Mails durchzusehen, zu überprüfen und zu löschen.

Auch hätten die Richter eine Bestimmung untersagt, die Google die Veröffentlichung von Inhalten erlaubt hätte, deren Urheberrecht und die Ansprüche daraus bei den Google-Nutzern liegen. Im schlimmsten Fall hätte Google auch private Dokumente veröffentlichen dürfen, die Nutzer auf ihrem Konto speichern.

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(AFP)