Verbraucherschützer siegen über Sony
10.000 Euro Schadensersatz wegen "Täuschung der Konsumenten"
Die französische Konsumentenschutzorganisation UFC-Que Choisir hat im Februar 2005 die Konzerne Sony und Apple verklagt. Die Hersteller von Musik und Abspielgeräten, so Que Choisir, würden die Verbraucher täuschen. Diesen sei nämlich keineswegs klar, dass die in den Online-Medienangeboten der Unternehmen gekaufte Musik nur auf den Playern von Sony beziehungsweise dem iPod abspielbar sei.
10.000 Euro Schadensersatz
Das Landgericht Paris hat, wie UFC-Que Choisir heute bekanntgab, Sony in einem Urteil vom 15. Dezember wegen Täuschung und Kopplung des Online-Angebots an seine Player-Hardware zur Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz plus Zinsen verurteilt. Außerdem muss Sony auf seinen "Net WM"-Playern einen deutlichen Hinweis darauf anbringen, dass diese außer den üblichen Formaten ohne DRM nur die von Sony verkaufte Musik abspielen können.
Sony France hat noch nicht entschieden, ob der Fall in die nächste Instanz weitergezogen werden soll. Sicher ist jedoch, dass die Entscheidung ein weiterer Schlag gegen das Konzept des "Digital Rights Management" ist.
Julien Dourgnon, der bei UFC-Que Choisir den Fall betreut, kündigte an, dass seine Organisation die Entscheidung des Gerichts in Sachen Apple und iTunes für das erste Halbjahr 2007 erwartet.
(AFP | futurezone)