Heimischer Buchhandel gegen Google Books
Eine Reihe europäischer Buchhändler, darunter der Hauptverband des österreichischen Buchhandels, haben in den USA ihre Einwände gegen das von Google geplante Digitalisieren von Millionen Büchern vorgelegt.
Der geplante Vergleich zwischen dem Internet-Konzern und den Autorenverbänden in den USA sei für Autoren und Verlage in Europa "in keiner Weise akzeptabel", begründete der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried Honnefelder, am Dienstag in Frankfurt bei der Präsentation die vor Gericht geltend gemachten Einwände.
Die Geschäftsführerin des Hauptverbands des österreichischen Buchhandels, Inge Kralupper, sagte: "Wir wollen nicht, dass der Vergleich in dieser Form stattfindet." Wenn, dann müsse der europäische Buchhandel ebenfalls einbezogen werden.
Der Schriftsatz mit den Einwänden wurde laut Börsenverein am Montag beim Bezirksgericht in New York eingereicht. Am Freitag endet in den USA die Einspruchsfrist gegen das Google Book Settlement. Das New Yorker Gericht will sich am 7. Oktober vor einer abschließenden Beurteilung bei einer Anhörung (Fairness Hearing) mit den Einwänden befassen.
Kontrollverlust für Copyright-Inhaber
Die Interessenverbände sind laut der Gerichtsvorlage strikt dagegen, dass Google das Recht bekommt, alles jemals veröffentlichten und urheberrechtlich geschützten Bücher zu digitalisieren. Google brauche dazu auch keine Zustimmung einzuholen, wird kritisiert.
Vor allem Copyright-Inhaber, die nicht aus den USA kommen, wären dadurch schwer benachteiligt, da sie nicht mehr kontrollieren könnten, wie ihre Werke verwendet werden. Zudem werde damit die Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst verletzt.
Die Interessenverbände beklagen weiters die ihrer Meinung nach unzureichende Informierung der Betroffenen und die, obwohl vom Gericht angeordnet, nicht erfolgte Übersetzung des Settlements in andere Sprachen.
Die Bedingungen des Google Book Settlement
2005 hatte die Association of American Publishers (AAP) und die Authors' Guild Google geklagt, weil der Konzern ohne Genehmigung der Rechteinhaber Bücher in US-Bibliotheken gescannt hatte. Die beiden Parteien hatten sich schließlich im Oktober 2008 auf eine komplexe Vereinbarung, das Google Book Settlement, geeinigt.
Unter anderem sieht das Google Book Settlement vor, dass der Konzern den Rechteinhabern 125 Millionen US-Dollar zahlt. In der Vereinbarung ist auch sehr genau festgelegt, auf welche Art und Weise Google die geschützten E-Bücher anbieten und verkaufen darf. So sind gemeinfreie Bücher kostenlos erhältlich, für geschützte Bücher sollen genaue Regeln gelten, wie viele Seiten sich ein Nutzer vor der Bezahlung anzeigen lassen können darf.
Auch die Tantiemenverteilung ist genau geregelt. Weiters soll eine Clearing-Stelle eingerichtet werden, bei der sich Rechteinhaber registrieren und ihre Ansprüche an Google - und andere Anbieter - stellen können.
(futurezone/dpa)